Hallo,
ich habe folgendes Problem mit dem Finanzamt:
Ich bin seit 2006 als freiberuflicher Grafiker selbständig und habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Im ersten Jahr habe ich unter 17.500 € Umsatz gemacht und im zweiten Jahr, also 2007 ebenfalls. Im Jahr 2008 habe ich die Grenze überschritten (ca. 20.000) und im vergangenen Jahr 2009 wieder weniger als 17.500 € umgesetzt. Die Kleinunternehmerregelung habe ich mir zuvor natürlich genau angeschaut, aber scheinbar falsch verstanden. Der Punkt, dass im jeweils folgenden Jahr 50.000 nicht überschritten werden dürfen, hat mich fälschlicherweise zu der Annahme gebracht, dass die Regelung weiterhin für mich bestehen bleibt und ich wie in den Jahren zuvor keine Mehrwertsteuer berechnet und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung beim FA eingereicht.
Im August 2009 schrieb mir das FA, dass ich für das dritte Quartal eine solche Anmeldung abgeben und die enstprechenden Mehrwertsteuereinnahmen abführen müsse. Ich antwortete dass ich diese im Jahre 2009 nicht erhoben hatte, weil ich von der Kleinunternehmerregelung ausging und somit keine Zahlungen leisten könne. Der Schriftverkehr zog sich etwas hin und nun forderte mich das FA telefonisch auf, dass ich entweder meine Rechnungen rückwirkend für das geaamte Jahr 2009 korrigieren solle und das Geld, also die entgangene MwSt von meinen Kunden eintreiben solle oder aber aus eigener Tasche bezahlen müsse. Nun muss ich damit rechnen, dass der Grossteil meiner Kunden, da eher kleiner, nicht besonders scharf darauf sein werden, nachträglich Geld zu zahlen und müsste um die 3000 Euro aus eigener leerer Tasche zahlen. Da das FA bekanntlich nicht sonderlich behutsam mit solchen Situationen umgeht, könnte das meinen Ruin bedeuten.
Nun habe ich auf einer Webseite eine genauere Erläuterungen bezüglich der Umsatzgrenzen von Kleinunternehmern gefunden, die die Sache vielleicht wieder etwas anders aussehen lässt. Eventuell verstehe ich dies aber auch wieder falsch oder es trifft doch nicht auf mich zu:
Beispiel 7: (2. Jahr der Selbständigkeit oder später)
Tatsächlicher Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im dritten Jahr: 50.000 € oder weniger
Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im zweiten Jahr möglich im dritten Jahr NICHT möglich.
(Quelle: http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/48395-faq-kleinunternehmer.html)
Nun wäre es bei mir nicht das zweite Jahr, sondern dritte um das es sich dreht, aber zum dritten Jahr gibt es keine Erläuterung.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, wie sich die Sache bei mir verhält und ob ich eine Chance habe, da halbwegs glimpflich rauszukommen bzw. wie ich mich dem FA gegenüber verhalten soll. Ein Steuerberater wird nun wohl unumgänglich sein, aber ein Rat von Euerer Seite wäre zumindest schonmal hilfreich.
Vielen Dank!