Kredit zur Gründung und Worst-Case ...
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- Registriert: 24.10.2014, 08:37
Kredit zur Gründung und Worst-Case ...
Hallo liebe Förderland-Gemeinde,
leider habe ich über die Suche nichts zu meiner Fragestellung gefunden.
Ich stehe kurz vor der Gründung und benötige auch einen Gründungskredit.
Nun zu meiner Frage: Was passiert im "Worst-Case-Fall"?
Angenommen ich habe einen Kredit über 20.000 €, der 5 Jahre läuft und ich merke nach 1 oder 1,5 Jahren, dass mein Business nicht läuft (Ich nicht davon leben kann) und gebe es auf ... bewerbe mich wieder und fange als Angestellter an.
Was passiert dann mit dem Kredit?
Läuft dieser einfach weiter, wie gehabt? Also zu den vereinbarten, günstigen Zinsen ... Oder gibt es da ein anderes Vorgehen der Banken??
Gibt es hier Erfahrungsberichte etc.?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße TImo
leider habe ich über die Suche nichts zu meiner Fragestellung gefunden.
Ich stehe kurz vor der Gründung und benötige auch einen Gründungskredit.
Nun zu meiner Frage: Was passiert im "Worst-Case-Fall"?
Angenommen ich habe einen Kredit über 20.000 €, der 5 Jahre läuft und ich merke nach 1 oder 1,5 Jahren, dass mein Business nicht läuft (Ich nicht davon leben kann) und gebe es auf ... bewerbe mich wieder und fange als Angestellter an.
Was passiert dann mit dem Kredit?
Läuft dieser einfach weiter, wie gehabt? Also zu den vereinbarten, günstigen Zinsen ... Oder gibt es da ein anderes Vorgehen der Banken??
Gibt es hier Erfahrungsberichte etc.?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße TImo
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Re: Kredit zur Gründung und Worst-Case ...
Hallo ...
das müssen Sie mit der Bank von Fall zu Fall klären, denn das Darlehen ist ja höchstwahrscheinlich zweckgebunden.
Wenn Sie von dem Kredit z.B. ein Fahrzeug gekauft haben, dann wird die Bank vermutlich den Verkauf des Fahrzeuges ansprechen und mit dem Erlös den Kredit teilweise zurückführen, über den verbleibenden Rest wird dann eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen.
Aber das ist reine Spekulation, ich habe schon viele Varianten erlebt, sodass man darüber von Fall zu Fall reden muss.
MfG
MGB-Consulting
das müssen Sie mit der Bank von Fall zu Fall klären, denn das Darlehen ist ja höchstwahrscheinlich zweckgebunden.
Wenn Sie von dem Kredit z.B. ein Fahrzeug gekauft haben, dann wird die Bank vermutlich den Verkauf des Fahrzeuges ansprechen und mit dem Erlös den Kredit teilweise zurückführen, über den verbleibenden Rest wird dann eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen.
Aber das ist reine Spekulation, ich habe schon viele Varianten erlebt, sodass man darüber von Fall zu Fall reden muss.
MfG
MGB-Consulting
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Re: Kredit zur Gründung und Worst-Case ...
@saar-Gründer ...
... die Bank ist zu informieren und die geänderte Sachlage zu informieren. Sie wird ihre Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Im Regelfall wird der Kredit dann privat zurückgezahlt.
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
... die Bank ist zu informieren und die geänderte Sachlage zu informieren. Sie wird ihre Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Im Regelfall wird der Kredit dann privat zurückgezahlt.
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
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- Registriert: 05.11.2014, 14:26
Re: Kredit zur Gründung und Worst-Case ...
Aber bitte aufpassen, ob Fördermittel im Spiel sind (siehe www.foerder-abc.de) da dann auch noch die Zuschüsse ggf. zurückgezahlt werden müssen! Bitte unbedingt die Informationspflichten aus den Verträgen hierzu beachten.