Gerade erst gelesen... da ist ja wieder einer schön reingelaufen. Tja, wer dem Arbeitsverweigerungsbeamten glaubt... die Wahrheit gibt es hier zu lesen:
http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... frage.html
"Die Arbeitsagentur begründet Ablehnungen häufig auf eine Art und Weise, die vor Gerichten keinen Bestand haben dürfte."
http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... ember.html
"Für den November 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit 1.133 Gründungen mit Gründungszuschuss und 269 mit Einstiegsgeld gemeldet. Die Zahlen lagen 93 bzw. 36 Prozent unter denen des Vorjahresmonats." - Und das, obwohl sich in Wirklichkeit rechtlich praktisch NICHT geändert hat - außer die "beinahe" strafrechtlich relevante Taktik der AA-Ä.. äh Angestellten.
http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... ierte.html
"Manche Agenturmitarbeiter versuchen Gründungswillige davon abzuhalten, einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren nicht wenige Berater mit dem Hinweis, der Antrag würde "sowieso abgelehnt". Wer diesen Aussagen Glauben schenkt, verzichtet leichtfertig auf die Förderung in Höhe von bis zu 18.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen im Wert von über 4.000 Euro."