GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
Hallo,
für was dürfen die 7.200 Euro der GFAW Förderung verwendet werden?
Wareneinkäufe?
Geschäftsausstattung?
Werbungskosten?
Kosten für die Erstellung einer Website?
Gibt es da irgendwelche Auflagen an die man sich halten muss?
Ich habe leider nichts zum Thema gefunden.
Viele Grüße
für was dürfen die 7.200 Euro der GFAW Förderung verwendet werden?
Wareneinkäufe?
Geschäftsausstattung?
Werbungskosten?
Kosten für die Erstellung einer Website?
Gibt es da irgendwelche Auflagen an die man sich halten muss?
Ich habe leider nichts zum Thema gefunden.
Viele Grüße
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- Beiträge: 631
- Registriert: 25.10.2011, 10:23
Re: GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
@iambusy ...
... es gibt Bundes- und Landesprogramme und die sind zum Teil recht unterschiedlich ausgelegt. Du musst wirklich in dem für dich relevanten Programm unter den Fördervoraussetzungen und Förderinhalten nachschlagen.
Im Regelfall werden Investitionen gefördert, Ausnahmen gibt es manchmal bei Fahrzeugen. Daneben können in Einzelfällen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ingangsetzung des Betriebes unterstützt werden, oft auch unter dem Thema "Betriebsmittel" behandelt. Dazu könnten Messen, Erstwerbung etc. dazuzählen, manchmal auch Websites, aber eher die technische Einrichtung.
Du siehst es ist recht unterschiedlich angelegt, so dass hier eine weiterführende Antwort spekulativ wäre.
In jedem Fall solltest Du für den Verwendungsnachweis die Rechnungen aufheben. Aber das wirst Du ja bei einer ordentlichen Buchhaltung vorausgesetzt, sowieso tun. Aufpassen, der zeitliche Zusammenhang der Investition muss erkennbar sein. Im Regelfall sind Leistungen, die vor der Antragsstellung bzw. Genehmigung angefallen sind, nicht förderbar.
MfG Jürgen Arnold
uvis.de -
... es gibt Bundes- und Landesprogramme und die sind zum Teil recht unterschiedlich ausgelegt. Du musst wirklich in dem für dich relevanten Programm unter den Fördervoraussetzungen und Förderinhalten nachschlagen.
Im Regelfall werden Investitionen gefördert, Ausnahmen gibt es manchmal bei Fahrzeugen. Daneben können in Einzelfällen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ingangsetzung des Betriebes unterstützt werden, oft auch unter dem Thema "Betriebsmittel" behandelt. Dazu könnten Messen, Erstwerbung etc. dazuzählen, manchmal auch Websites, aber eher die technische Einrichtung.
Du siehst es ist recht unterschiedlich angelegt, so dass hier eine weiterführende Antwort spekulativ wäre.
In jedem Fall solltest Du für den Verwendungsnachweis die Rechnungen aufheben. Aber das wirst Du ja bei einer ordentlichen Buchhaltung vorausgesetzt, sowieso tun. Aufpassen, der zeitliche Zusammenhang der Investition muss erkennbar sein. Im Regelfall sind Leistungen, die vor der Antragsstellung bzw. Genehmigung angefallen sind, nicht förderbar.
MfG Jürgen Arnold
uvis.de -
Re: GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
Hallo Jürgen,
danke für deine Antwort.
Ich habe noch einen Hinweis im "Starthilfe mit System" Handout der IHK Erfurt gefunden (Seite 16), da steht "Keine Investionien, nur GWG bis 410 €". Falls hier noch jemand Informationen zum Thema hat, bitte posten.
Viele Grüße
danke für deine Antwort.
Ich habe noch einen Hinweis im "Starthilfe mit System" Handout der IHK Erfurt gefunden (Seite 16), da steht "Keine Investionien, nur GWG bis 410 €". Falls hier noch jemand Informationen zum Thema hat, bitte posten.
Viele Grüße
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Re: GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
@iambusy ...
... verstehe ich das richtig. Hier werden nur GWG bis 410,-- Euro gefördert? Das wäre mir ja mal was ganz was neues!
MfG Jürgen Arnold
uvis.de -
... verstehe ich das richtig. Hier werden nur GWG bis 410,-- Euro gefördert? Das wäre mir ja mal was ganz was neues!
MfG Jürgen Arnold
uvis.de -
Re: GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
[quote="iambusy"]Hallo,
für was dürfen die 7.200 Euro der GFAW Förderung verwendet werden?
/quote]
diese Zuschuss bekommt gerade ein Kunde von mir, daher lautet die Antwort:
- Abschreibungen für Anschaffungen
- geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) entsprechend ANBest-P Nr. 4.2
- Ausgaben für Kraftstoffe, Reisekosten usw. (keine Pauschalkosten)
- Waren- bzw. Materialeinkauf, Musterlager
- Mieten und Mietnebenkosten für gewerblich genutzte Mietsachen, Franchisegebühren, Leasingraten
- Werkzeuge, Berufsbekleidung, Fachliteratur, Hilfsmittel, Zubehör, Büromaterial, Porto und Telefon
- Gebühren für Gewerbegenehmigungen, Beiträge für Berufsverbände
- Aufwendungen für Ausbildung, Qualifizierung, Schulungen, Lehrgänge und Tagungen (soweit nicht anderweitig gefördert)
- Ausgaben für Beratungen (Unternehmens-, Rechts-, Steuerberatung, soweit nicht anders gefördert)
- Ausgaben für Werbung
Grüße,
Markus Hübner, Dipl.-Kfm.
monetaer.de
für was dürfen die 7.200 Euro der GFAW Förderung verwendet werden?
/quote]
diese Zuschuss bekommt gerade ein Kunde von mir, daher lautet die Antwort:
- Abschreibungen für Anschaffungen
- geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) entsprechend ANBest-P Nr. 4.2
- Ausgaben für Kraftstoffe, Reisekosten usw. (keine Pauschalkosten)
- Waren- bzw. Materialeinkauf, Musterlager
- Mieten und Mietnebenkosten für gewerblich genutzte Mietsachen, Franchisegebühren, Leasingraten
- Werkzeuge, Berufsbekleidung, Fachliteratur, Hilfsmittel, Zubehör, Büromaterial, Porto und Telefon
- Gebühren für Gewerbegenehmigungen, Beiträge für Berufsverbände
- Aufwendungen für Ausbildung, Qualifizierung, Schulungen, Lehrgänge und Tagungen (soweit nicht anderweitig gefördert)
- Ausgaben für Beratungen (Unternehmens-, Rechts-, Steuerberatung, soweit nicht anders gefördert)
- Ausgaben für Werbung
Grüße,
Markus Hübner, Dipl.-Kfm.
monetaer.de
Re: GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
einen kleinen Erfahrungsbericht zur Beantragung des Gründungszuschusses unter den neuen gesetzlichen Regelungen könnt ihr in meinem Blog lesen:
Re: GFAW Existenzgründerrichtlinie Verwendung
Haben Sie noch weitere Fragen? Fragen Sie unseren Fördermittel-Experten: http://www.foerderland.de/experte/foerdermittel-fragen/