Gründungszuschuss abgelehnt: bekomme ich ALG1 weiter????
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Gründungszuschuss abgelehnt: bekomme ich ALG1 weiter????
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage:
gesetzt den Fall mein Gründungszuschuss wird abgelehnt und ich möchte keinen Widerspruch einlegen: bekomme ich dann weiter ALG 1?
Eigentlich geht das ja nicht mehr, da ich zu diesem Zeitpunkt ja schon sebständig wäre. Kann man sich wieder abmelden und bekommt dann wieder ALG 1?
Danke,
Leo
ich habe eine Frage:
gesetzt den Fall mein Gründungszuschuss wird abgelehnt und ich möchte keinen Widerspruch einlegen: bekomme ich dann weiter ALG 1?
Eigentlich geht das ja nicht mehr, da ich zu diesem Zeitpunkt ja schon sebständig wäre. Kann man sich wieder abmelden und bekommt dann wieder ALG 1?
Danke,
Leo
Re: Gründungszuschuss abgelehnt: bekomme ich ALG1 weiter????
Ja, solange der Restanspruch vorhanden ist. Sehr wahrscheinlich wirst du einen neuen Antrag abgeben müssen, da der Erstantrag mit Antrag auf GZ beendet wird.leobernhard hat geschrieben:...gesetzt den Fall mein Gründungszuschuss wird abgelehnt und ich möchte keinen Widerspruch einlegen: bekomme ich dann weiter ALG 1?
Eigentlich geht das ja nicht mehr, da ich zu diesem Zeitpunkt ja schon sebständig wäre. Kann man sich wieder abmelden und bekommt dann wieder ALG 1?
Viel Erfolg!
Ich drücke die Daumen!!
PS: Falls noch nicht geschehen: eine Vorgründungsberatung kann das Risiko eines Startfehlers zwar nicht vermeiden, jedoch zum Teil erheblich reduzieren.
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Re: Gründungszuschuss abgelehnt: bekomme ich ALG1 weiter????
Hallo Leobernard,leobernhard hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage:
gesetzt den Fall mein Gründungszuschuss wird abgelehnt und ich möchte keinen Widerspruch einlegen: bekomme ich dann weiter ALG 1?
Eigentlich geht das ja nicht mehr, da ich zu diesem Zeitpunkt ja schon sebständig wäre. Kann man sich wieder abmelden und bekommt dann wieder ALG 1?
Danke,
Leo
die ArGe prüft bei ALG I-Empfängern die Voraussetzungen, ob auch der berufliche Wiedereinstieg auch ohne Selbstständigkeit möglich ist. Wenn ja, wird dir die Förderung vom Arbeitsamt nicht gewährt. Kurzum gesagt versuchen dich das Amt nur von der Back zu bekommen. Jetzt um auf deine Frage zurückzukommen > Wenn die Selbstständigkeit scheitert bekommst du natürlich wieder ALG I und nach Ablauf der Frist ALG II. Ich bin Fördermittelberater und setze mich mit dieser Thematik schon länger auseinander. Wenn du möchtest kannst du mich gerne kontaktieren und ich kann dir ein kostenloses Erstgespräch anbieten. Folge einfach den Link: http://www.akkar-media.de/foerderung-arbeitsamt.html