Abmeldung bei der Arge mit Einstiegsgeld. Konsequenzen
Abmeldung bei der Arge mit Einstiegsgeld. Konsequenzen
Hallo!
Ich beziehe seit 1. 10. Einstiegsgeld vom Amt als freiberufliche Grafikerin. Nun möchte ich ab Februar neue berufliche Wege gehen und die Selbstständigkeit aufgeben. Ganz konkret fange ich bei einem Grafikbüro in Seattle, U.S.A. ein mehrmonatiges, bezahltes Praktikum an.
Habe in oben genanntem Zeitraum nichts durch die selbstständige Tätigkeit eingenommen, weswegen es ja auch nur logisch ist, sich beruflich weiter zu orientieren.
Würde mich Ende Januar ganz einfach mit oben genannter Begründung abmelden und für die letzten Monate eine Einnahmen- Überschussrechnung auflisten.
Kann es da irgendwelche Probleme geben? Eigentlich steht doch einer ordnungsgemäßen Abmeldung nichts im Weg, bzw. einer beruflichen Andersorientierung oder?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Ich beziehe seit 1. 10. Einstiegsgeld vom Amt als freiberufliche Grafikerin. Nun möchte ich ab Februar neue berufliche Wege gehen und die Selbstständigkeit aufgeben. Ganz konkret fange ich bei einem Grafikbüro in Seattle, U.S.A. ein mehrmonatiges, bezahltes Praktikum an.
Habe in oben genanntem Zeitraum nichts durch die selbstständige Tätigkeit eingenommen, weswegen es ja auch nur logisch ist, sich beruflich weiter zu orientieren.
Würde mich Ende Januar ganz einfach mit oben genannter Begründung abmelden und für die letzten Monate eine Einnahmen- Überschussrechnung auflisten.
Kann es da irgendwelche Probleme geben? Eigentlich steht doch einer ordnungsgemäßen Abmeldung nichts im Weg, bzw. einer beruflichen Andersorientierung oder?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Re: Abmeldung bei der Arge mit Einstiegsgeld. Konsequenzen
Nein, wenn du dich bei deiner ARGE abmeldest so wie du es selber beschreibst, sollte es keine Probleme geben.regina123 hat geschrieben:...Kann es da irgendwelche Probleme geben? Eigentlich steht doch einer ordnungsgemäßen Abmeldung nichts im Weg, bzw. einer beruflichen Andersorientierung oder?...
Denke auch an das Finanzamt, wenn du deine Tätigkeit komplett aufgibst wollen die Jungs auch einen Fragenbogen beantwortet haben.
Herzlichen Glückwunsch zur neuen Tätigkeit!
Re: Abmeldung bei der Arge mit Einstiegsgeld. Konsequenzen
Finanzamt ist klar. Wie sieht es aber mit der Krankenkasse aus? Ich habe eine private Auslandskrankenversicherung und die gesetzliche, deutsche Krankenversicherung hilft mir in den U.S.A. eh nicht weiter.
Ist das mit der Abmeldung beim Arbeitsamt auch erledigt oder muss ich mich persönlich nochmal an die Barmer wenden und mich abmelden?
Ist das mit der Abmeldung beim Arbeitsamt auch erledigt oder muss ich mich persönlich nochmal an die Barmer wenden und mich abmelden?
Re: Abmeldung bei der Arge mit Einstiegsgeld. Konsequenzen
Ja, wende dich persönlich an deine KK und mach so wie du selber vorgeschlagen hast.
Re: Abmeldung bei der Arge mit Einstiegsgeld. Konsequenzen
Vielen Dank für die Info!
Nun habe ich (bin bereits in den U.S.A) vom Arbeitsamt einen Brief hierher bekommen (!), sie könnten meinen Fall nicht ordnungsgemäß schließen, da ich mich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hätte.
Ich wüsste nicht warum ich das hätte tun sollen, da ich ja vorhabe in weniger als 3 Monaten nach Deutschland zurückzukehren. Außerdem habe ich einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern.
Sobald ich nach Deutschland zurückkehre und eine neue Wohnung beziehe, teile ich das dem EWMA mit. Ist das nicht in Ordnung? Was soll ich jetzt tun? Kann schließlich nicht zum Einwohnermeldeamt...
Wieso muss dass das AA überhaupt wissen? Beziehe doch keine Leistungen mehr von denen...
Nun habe ich (bin bereits in den U.S.A) vom Arbeitsamt einen Brief hierher bekommen (!), sie könnten meinen Fall nicht ordnungsgemäß schließen, da ich mich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hätte.
Ich wüsste nicht warum ich das hätte tun sollen, da ich ja vorhabe in weniger als 3 Monaten nach Deutschland zurückzukehren. Außerdem habe ich einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern.
Sobald ich nach Deutschland zurückkehre und eine neue Wohnung beziehe, teile ich das dem EWMA mit. Ist das nicht in Ordnung? Was soll ich jetzt tun? Kann schließlich nicht zum Einwohnermeldeamt...
Wieso muss dass das AA überhaupt wissen? Beziehe doch keine Leistungen mehr von denen...