Arbeitslos und freier Handelsvertreter
Arbeitslos und freier Handelsvertreter
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine dringende Frage.
Und zwar hatte ich schon seit 2Monaten alles geklärt das ich ab 2.8.10 nebenbei als
Bezirksleiter (freier Handelsvertreter) arbeite.
Jetzt habe ich ein problem und zwar wurde ich kurzfristig dank Wirtschaftskrise gekündigt und bin nun zum 2.8 arbeitslos.
Leider ist der verdienst nicht so hoch das ich es als vollzeit machen kann.
Wenn ich trotzdem als freier handelsvertreter,bekomme ich ja kein arbeitslosengeld oder?
oder darf ich da diese 160€ dazu verdienen?
danke schon mal im voraus für die antworten
ich habe da mal eine dringende Frage.
Und zwar hatte ich schon seit 2Monaten alles geklärt das ich ab 2.8.10 nebenbei als
Bezirksleiter (freier Handelsvertreter) arbeite.
Jetzt habe ich ein problem und zwar wurde ich kurzfristig dank Wirtschaftskrise gekündigt und bin nun zum 2.8 arbeitslos.
Leider ist der verdienst nicht so hoch das ich es als vollzeit machen kann.
Wenn ich trotzdem als freier handelsvertreter,bekomme ich ja kein arbeitslosengeld oder?
oder darf ich da diese 160€ dazu verdienen?
danke schon mal im voraus für die antworten
Re: Arbeitslos und freier Handelsvertreter
Bezüglich Arbeitslosengeld I müsstest Du nach meinem Kenntnisstand erklären, dass Deine Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden beträgt. Diskussionen vermeidet man, in dem die Arbeitszeit max. 13 Stunden beträgt (aber natürlich nur, wenn Du auch nicht länger arbeitest;)).
Ansonsten kannst Du alternativ auch ergänzende Sozialhilfe beantragen (=Hartz4=Arbeitslosengeld II).
Sinnvoll ist es wohl beide Anträge parallel zu stellen. Wird einem - aus welchem Grund auch immer - widersprochen, so könnte der andere dennoch ggf. bewilligt werden. Denk daran, dass Leistungen immer frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden; also gib Gas;)
Gruß Tobi
Ansonsten kannst Du alternativ auch ergänzende Sozialhilfe beantragen (=Hartz4=Arbeitslosengeld II).
Sinnvoll ist es wohl beide Anträge parallel zu stellen. Wird einem - aus welchem Grund auch immer - widersprochen, so könnte der andere dennoch ggf. bewilligt werden. Denk daran, dass Leistungen immer frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden; also gib Gas;)
Gruß Tobi