Guten Tag,
Ich bin Freiberufler mit innovativen Tätigkeiten in Polen und in Schweden. Muß also mein Fahrzeug jeweils für meine unternehmerischen Aktivitäten in den jeweiligen Ländern, in meinem Fall Autogas, betanken. Kann ich hierfür das Betanken als Werbekosten beim Finanzamt geltend machen und die Mehrwertsteuer abrechnen in Deutschland.[/b
Wer kann mir mehr Klarheit geben darüber?????
GSTSweb.eu@gmx.eu
Danke für die Rückantwort
GST-System ENGINEERING
Ing.(FH)Andreas-W. Dressel