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von Hamburger » 15.06.2011, 20:50
Sie beiden alte Kollegen brauchen natürlich keinen Vertrag. Ihre Buchhalterin und die Herrschaften von der Betriebsprüfung schon. Zumindest Ihre jeweiligen Personendaten, der Gesamtbetrag und ein Zinssatz müssen in den Vertrag. Wenn Sie nicht nur mit der Rückzahlung sondern auch mit dem Zins flexibel bleiben wollen hängen Sie letzteren an einen dynamischen Wert. Beispielsweise den EZB-Basiszinssatz oder Ihren Jahresüberschuss.
Solange alles gut läuft ist nicht viel zu regeln. Verträge werden aber für schlechte Zeiten gemacht und die Inhalte betreffen nicht nur Sie beide! Lassen Sie sich daher vom Steuerberater oder Rechtsanwalt zu diesem Vertrag beraten.
Viel Erfolg!