Errichtung einer Musikschule als Freier Beruf?
Errichtung einer Musikschule als Freier Beruf?
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, einen Business-Plan zu meiner Idee, der Eröffnung einer Musikschule, zu erstellen.
Dabei bin ich, trotz Recherche in verschiedensten Ratgebern und anderen Literaturen, noch immer nicht 100% sicher, ob ich diese Idee, neben meiner nichtselbständigen Tätigkeit, als einen Freien Beruf einrichten kann. Meistens ist nur die Rede von Lehrertätigkeit grundsätzlich, aber ich finde keine definitiven Argumente, dass ich quasi als Geschäftsführer oder besser in leitender Tätigkeit (soll ja kein Gewerbe sein) auch noch freie Mitarbeiter einstellen könnte und dies als NICHT gewerbliche Tätigkeit ausweisen kann. Zum Hintergrund, berufliche Qualifikationen in Sachen Musik bzw. Musikunterricht sind vorhanden.
Vielleicht hat jemand mit diesem speziellen Bereich Erfahrungen gesammelt. Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn mir jemand gerade wegen der gewerberechtlichen und steuerlichen Seite ein wenig weiterhelfen kann.
MfG
Christian
ich bin gerade dabei, einen Business-Plan zu meiner Idee, der Eröffnung einer Musikschule, zu erstellen.
Dabei bin ich, trotz Recherche in verschiedensten Ratgebern und anderen Literaturen, noch immer nicht 100% sicher, ob ich diese Idee, neben meiner nichtselbständigen Tätigkeit, als einen Freien Beruf einrichten kann. Meistens ist nur die Rede von Lehrertätigkeit grundsätzlich, aber ich finde keine definitiven Argumente, dass ich quasi als Geschäftsführer oder besser in leitender Tätigkeit (soll ja kein Gewerbe sein) auch noch freie Mitarbeiter einstellen könnte und dies als NICHT gewerbliche Tätigkeit ausweisen kann. Zum Hintergrund, berufliche Qualifikationen in Sachen Musik bzw. Musikunterricht sind vorhanden.
Vielleicht hat jemand mit diesem speziellen Bereich Erfahrungen gesammelt. Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn mir jemand gerade wegen der gewerberechtlichen und steuerlichen Seite ein wenig weiterhelfen kann.
MfG
Christian
Re: Errichtung einer Musikschule als Freier Beruf?
gewerblich ist das ja beides eigentlich nicht,
Musiker = Künstler
Musiklehrer = Pädagoge
wird meines Wissens beim FA als Freiberulich geführt.
Genaue Auskunft gibt halt das Finanzamt.
Natürlich darf man dann mit "freie Mitarbeiter" arbeiten.
"Freiberulich"und "freie Mitarbeit" sind ja zwei verschiedene Schuhe.
Musiker = Künstler
Musiklehrer = Pädagoge
wird meines Wissens beim FA als Freiberulich geführt.
Genaue Auskunft gibt halt das Finanzamt.
Natürlich darf man dann mit "freie Mitarbeiter" arbeiten.
"Freiberulich"und "freie Mitarbeit" sind ja zwei verschiedene Schuhe.
Re: Errichtung einer Musikschule als Freier Beruf?
Hallo ...
der Berufsmusiker ist unbestritten ein Freiberufler.
So wie ich das Posting jedoch verstanden habe, sind Sie aber kein Berufsmusiker, sondern Sie möchten vielmehr eine Musikschule gründen und hierzu freie Mitarbeiter, d.h. ihrerseits selbständig tätige Musiklehrer mit dem Unterricht betrauen.
Dies ist dann aber ein klassisches Gewerbe und hat mit einer freiberuflichen Tätigkeit nichts mehr zu tun, denn der Geschäftsgegenstand ist die Organisation und Abwicklung des Musikunterrichts und nicht der Unterricht selbst.
MfG
MGB-Consulting
der Berufsmusiker ist unbestritten ein Freiberufler.
So wie ich das Posting jedoch verstanden habe, sind Sie aber kein Berufsmusiker, sondern Sie möchten vielmehr eine Musikschule gründen und hierzu freie Mitarbeiter, d.h. ihrerseits selbständig tätige Musiklehrer mit dem Unterricht betrauen.
Dies ist dann aber ein klassisches Gewerbe und hat mit einer freiberuflichen Tätigkeit nichts mehr zu tun, denn der Geschäftsgegenstand ist die Organisation und Abwicklung des Musikunterrichts und nicht der Unterricht selbst.
MfG
MGB-Consulting