Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Ich bin als selbstständiger Freiberufler in diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig geworden. Zusätzlich arbeite ich öfter für eine kirchliche KdöR. Muss ich bei der Rechnung meines Honorars die Umsatzsteuer berechnen oder nicht?
Re: Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Hallo ...
wenn Sie kein Kleinunternehmer mehr sind, dann müssen Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Die Umsatzsteuer wird nicht durch den Empfänger einer Rechnung beeinflusst!
MfG
MGB-Consulting
wenn Sie kein Kleinunternehmer mehr sind, dann müssen Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Die Umsatzsteuer wird nicht durch den Empfänger einer Rechnung beeinflusst!
MfG
MGB-Consulting
Re: Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Es kommt dabei schon auf die Art der Tätigkeit für diese KdöR an. Sofern dort (im Gegensatz zur Haupttätigkeit) umsatzsteuerbefreite Leistungen erbracht werden, ist dafür keine USt zu kassieren.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Als Unternehmensberater erbringe ich umsatzsteuerpflichtige Leistungen, bei meiner Referententätigkeit an der VHS (Existenzgründungskurs) erbringe ich umsatzsteuerfreie Leistungen im Bildungsauftrag.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Als Unternehmensberater erbringe ich umsatzsteuerpflichtige Leistungen, bei meiner Referententätigkeit an der VHS (Existenzgründungskurs) erbringe ich umsatzsteuerfreie Leistungen im Bildungsauftrag.
Re: Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Hallo,
die USt Befreiung kommt aber nicht wegen der VHS, sondern wegen der Tätigkeit der Fortbildung. Der Klempner wird eine Rechnugn mit USt schreiben, egal ob es ein Unternehmen, eine Kirche, oder ein Stadtwerk ist.
Beste Grüße,
C.Ahr
die USt Befreiung kommt aber nicht wegen der VHS, sondern wegen der Tätigkeit der Fortbildung. Der Klempner wird eine Rechnugn mit USt schreiben, egal ob es ein Unternehmen, eine Kirche, oder ein Stadtwerk ist.
Beste Grüße,
C.Ahr
Re: Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Es stand hier gar nicht zur Debatte, ob Leistungen an die VHS grundsätzlich umsatzsteuerfrei erbracht werden können (können sie nicht!). Auch die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht für die "üblichen" Leistungen war nicht in Frage gestellt.
Der Fragesteller ist jedoch kein Klempner, sondern Freiberufler. Da er also womöglich meinem Beispiel folgend durchaus Referententätigkeiten im Rahmen von Bildungsmaßnahmen erbringen könnte, die dann tatsächlich umsatzsteuerbefreit sind, war das Beispiel durchaus ein ggfls. weiterführendes.
Der Fragesteller ist jedoch kein Klempner, sondern Freiberufler. Da er also womöglich meinem Beispiel folgend durchaus Referententätigkeiten im Rahmen von Bildungsmaßnahmen erbringen könnte, die dann tatsächlich umsatzsteuerbefreit sind, war das Beispiel durchaus ein ggfls. weiterführendes.
Re: Umsatzsteuer für Rechnung an KdöR
Hallo,
interessant, wie eindeutig man auf die Interpretation der Fragestellung kommt. So eindeutig finde ich diese nicht. Die Problematik einer KdöR und der damit einhergehenden Umsatzsteuer scheint doch etwas häufiger zu sein als Fragestellungen bzgl. Referententätigkeiten. Auch ist die USt auch hier eher die Ausnahme als die Regel.
(By the way: soweit hergeholt ist das mit der VHS nicht, wenn ich mal in den 4er des UStG blicke).
Aber es freut mich, wenn man über das Talent verfügt, uneindeutige Fragen eindeutig beantworten zu können.
Beste Grüße,
C.Ahr
interessant, wie eindeutig man auf die Interpretation der Fragestellung kommt. So eindeutig finde ich diese nicht. Die Problematik einer KdöR und der damit einhergehenden Umsatzsteuer scheint doch etwas häufiger zu sein als Fragestellungen bzgl. Referententätigkeiten. Auch ist die USt auch hier eher die Ausnahme als die Regel.
(By the way: soweit hergeholt ist das mit der VHS nicht, wenn ich mal in den 4er des UStG blicke).
Aber es freut mich, wenn man über das Talent verfügt, uneindeutige Fragen eindeutig beantworten zu können.
Beste Grüße,
C.Ahr