GmbH Gründung - darüber informieren??
GmbH Gründung - darüber informieren??
Hallo,
ich habe eine dringende Frage und bräuchte ziemlich schnell Antwort:
Muss der Franchisegeber seine Franchisenehmer darüber informieren, wenn er eine GmbH gründen will, und welche Folgen hat diese Gründung für die Franchisenehmer??
Vielen Dank ciiity
ich habe eine dringende Frage und bräuchte ziemlich schnell Antwort:
Muss der Franchisegeber seine Franchisenehmer darüber informieren, wenn er eine GmbH gründen will, und welche Folgen hat diese Gründung für die Franchisenehmer??
Vielen Dank ciiity
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- Registriert: 23.08.2006, 20:40
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Informationspflicht ?
Hallo ciiity,
ich versuch den sachverhalt zu verstehen.
Der Franchisegeber hatte bisher nicht die Rechtsform einer GmbH, sondern beispielsweise OHG, GbR usw.
Sehe ich den Sachverhalt richtig ?
Mit fragenden Grüßen
Jost
ich versuch den sachverhalt zu verstehen.
Der Franchisegeber hatte bisher nicht die Rechtsform einer GmbH, sondern beispielsweise OHG, GbR usw.
Sehe ich den Sachverhalt richtig ?
Mit fragenden Grüßen
Jost
Welche Probleme????
Die Frage die bei mir aufgeht ist?
Sind Sie überhaupt noch Franchise-Nehmer!!!!
Sie haben ja sicherlich nur einen Vertrag mit dem e.K.!!!!
Geht dieses Vertragsverhältnis automatisch mit in die GmbH????
Da der e.K. auch eine juristische Person meines wissens ist, müßten die Verträge mit übernommen werden können.
Aber wie gesagt alles im Land der Vermutungen, ich hoffe es hilft als ansatz weiter.
Die Frage die bei mir aufgeht ist?
Sind Sie überhaupt noch Franchise-Nehmer!!!!
Sie haben ja sicherlich nur einen Vertrag mit dem e.K.!!!!
Geht dieses Vertragsverhältnis automatisch mit in die GmbH????
Da der e.K. auch eine juristische Person meines wissens ist, müßten die Verträge mit übernommen werden können.
Aber wie gesagt alles im Land der Vermutungen, ich hoffe es hilft als ansatz weiter.
Hallo in die Runde,
@ ciiity
Ohne konkrete Eckdaten des Franchisevertrages lässt sich Ihre Frage beim besten Willen nicht beantworten. Sie sollten sich - da es hier offensichtlich um eine konkrete Rechtsberatung geht - an einen Rechtsanwalt wenden, denn nur ein solcher ist berechtigt, Ihnen einen rechtlichen Rat zu geben.
Zentral scheint mir die Frage zu sein, inwieweit sich Ihr Risiko als Franchisenehmer dadurch erhöht, dass der Franchisegeber durch die GmbH-Gründung sein Haftungsrisiko begrenzt.
Da die meisten Franchisegeber Kapitalgesellschaften sind, sehe ich darin nicht zwingend eine Verschlechterung Ihrer Position, in mancher Hinsicht sogar eher im Gegenteil, z.B. Stichwort Bilanzveröffentlichung.
Inwieweit sich aus der Umwandelung der Rechtsform ein Sonderkündigungsrecht ableiten lässt, s.o. lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.
Unabhängig davon muss auch Ihr Franchisevertrag einen Abschnitt beinhalten, der sich mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses befasst. Anders ausgedrückt: Sie sind bestimmt nicht mit dem Franchisegeber bis an Ihr Lebensende "verheiratet". Eine eventuelle Verteilung der Rechte (deutlich !) zu Ihren Lasten können Sie ggf. mit anwaltlicher/gerichtlicher Hilfe angreifen.
Sollten Sie "nur" deshalb aus dem Vertrag herauskommen wollen, weil Sie es sich "anders überlegt" haben, sehe ich - wieder mit allem Vorbehalt - wenig Chancen.
Freundlichen Gruß in die Runde
skyhound
@ ciiity
Ohne konkrete Eckdaten des Franchisevertrages lässt sich Ihre Frage beim besten Willen nicht beantworten. Sie sollten sich - da es hier offensichtlich um eine konkrete Rechtsberatung geht - an einen Rechtsanwalt wenden, denn nur ein solcher ist berechtigt, Ihnen einen rechtlichen Rat zu geben.
Zentral scheint mir die Frage zu sein, inwieweit sich Ihr Risiko als Franchisenehmer dadurch erhöht, dass der Franchisegeber durch die GmbH-Gründung sein Haftungsrisiko begrenzt.
Da die meisten Franchisegeber Kapitalgesellschaften sind, sehe ich darin nicht zwingend eine Verschlechterung Ihrer Position, in mancher Hinsicht sogar eher im Gegenteil, z.B. Stichwort Bilanzveröffentlichung.
Inwieweit sich aus der Umwandelung der Rechtsform ein Sonderkündigungsrecht ableiten lässt, s.o. lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.
Unabhängig davon muss auch Ihr Franchisevertrag einen Abschnitt beinhalten, der sich mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses befasst. Anders ausgedrückt: Sie sind bestimmt nicht mit dem Franchisegeber bis an Ihr Lebensende "verheiratet". Eine eventuelle Verteilung der Rechte (deutlich !) zu Ihren Lasten können Sie ggf. mit anwaltlicher/gerichtlicher Hilfe angreifen.
Sollten Sie "nur" deshalb aus dem Vertrag herauskommen wollen, weil Sie es sich "anders überlegt" haben, sehe ich - wieder mit allem Vorbehalt - wenig Chancen.
Freundlichen Gruß in die Runde
skyhound