Gründerzuschuß ohne Restarbeitslosenzeit?
Gründerzuschuß ohne Restarbeitslosenzeit?
Hallochen,
mein Mann macht zur Zeit seinen Meister als Maler und Lackierer. Dieser Lehrgang endet am 11. Juli 2008. Danach möchte er sich selbständig machen. Er hat eine Restarbeitslosenzeit von 11 Tagen. Gestern haben wir erfahren, das man diesen Gründerzuschuß beantragen kann. Allerdings nur wenn man diese 90 Tage Arbeitslosenzeit noch hat. Er war auch vor dem Lehrgang schon beim Arbeitsamt und hat nachgefragt, ob es irgendwelche Förderungen für ihn gibt, oder ob er Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Beides wurde abgelehnt, da er von sich aus diesen Lehrgang besucht. Er hat auch sehr lange auf den Beginn des Lehrganges gewartet und daher auch sehr viel Arbeitslosenzeit verplämpert.
Nun meine Frage, wir wollen am Di zum Arbeitsamt gehen und nachfragen, ob dieser Gründerzuschuß für ihn noch möglich ist.
Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben, falls wir wieder abgelehnt werden.
Vielen Dank im voraus.
mein Mann macht zur Zeit seinen Meister als Maler und Lackierer. Dieser Lehrgang endet am 11. Juli 2008. Danach möchte er sich selbständig machen. Er hat eine Restarbeitslosenzeit von 11 Tagen. Gestern haben wir erfahren, das man diesen Gründerzuschuß beantragen kann. Allerdings nur wenn man diese 90 Tage Arbeitslosenzeit noch hat. Er war auch vor dem Lehrgang schon beim Arbeitsamt und hat nachgefragt, ob es irgendwelche Förderungen für ihn gibt, oder ob er Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Beides wurde abgelehnt, da er von sich aus diesen Lehrgang besucht. Er hat auch sehr lange auf den Beginn des Lehrganges gewartet und daher auch sehr viel Arbeitslosenzeit verplämpert.
Nun meine Frage, wir wollen am Di zum Arbeitsamt gehen und nachfragen, ob dieser Gründerzuschuß für ihn noch möglich ist.
Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben, falls wir wieder abgelehnt werden.
Vielen Dank im voraus.
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- Beiträge: 1
- Registriert: 27.05.2008, 10:27
Hallo Winiticki,
das ist ärgerlich und ich kann euch nur viel Glück wünschen auch wenn die Chancen sicher nicht zum besten stehen.
Habe noch einen Link für Dich, es gab wohl bisher nur einen einzigen erfolgreichen Widerspruch gegen die Arbeitsagentur:
http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... alten.html
das ist ärgerlich und ich kann euch nur viel Glück wünschen auch wenn die Chancen sicher nicht zum besten stehen.
Habe noch einen Link für Dich, es gab wohl bisher nur einen einzigen erfolgreichen Widerspruch gegen die Arbeitsagentur:
http://www.gruendungszuschuss.de/gruend ... alten.html
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- Beiträge: 36
- Registriert: 02.01.2006, 12:07
Hallo Winiticki,
wenn der Fallmanager euch/ deinen Mann da falsch informiert hat, würde ich mich im Fall, dass der Antrag abgelehnt wird, auf jeden Fall förmlich beschweren - bspw. beim Vorgesetzten des Fallmanagers. Manchmal hilft es, manchmal hilft es nicht, aber unversucht würde ich es nicht lassen.
Viele Grüße und viel Erfolg
wenn der Fallmanager euch/ deinen Mann da falsch informiert hat, würde ich mich im Fall, dass der Antrag abgelehnt wird, auf jeden Fall förmlich beschweren - bspw. beim Vorgesetzten des Fallmanagers. Manchmal hilft es, manchmal hilft es nicht, aber unversucht würde ich es nicht lassen.
Viele Grüße und viel Erfolg