Gründungszuschuss bei Erstwohnsitz ausland
Gründungszuschuss bei Erstwohnsitz ausland
Hallo,
mein Mann möchte sich in Deutschland mit einer Praxis niederlassen, unser Wohnsitz wird allerdings in der Schweiz sein. Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, ist es zwingend notwendig einen ersten Wohnsitz in Deutschland zu haben oder genügt ein Zweitwohnsitz ?
Danke
mein Mann möchte sich in Deutschland mit einer Praxis niederlassen, unser Wohnsitz wird allerdings in der Schweiz sein. Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, ist es zwingend notwendig einen ersten Wohnsitz in Deutschland zu haben oder genügt ein Zweitwohnsitz ?
Danke
Re: Gründungszuschuss bei Erstwohnsitz ausland
Hallo ...
bezieht er denn Leistungen aus ALG-I?
MfG
MGB-Consulting
bezieht er denn Leistungen aus ALG-I?
MfG
MGB-Consulting
Re: Gründungszuschuss bei Erstwohnsitz ausland
Also momentan ist er noch angestellt.Ein nahtloser Übergang zwischen Ende des Angestelltendaseins und Praxisgründung wäre zwar wünschenswert( da allerdings eine Distanz von 500 km dazwischenliegen, die eine Vorbereitung nur am We ermöglichen oder via Telefon) wird allerdings nicht möglich sein, da noch einiges zu organisieren ist.
Kann man Gründungszuschuss nur erhalten, wenn man mind. einen Tag arbeitslos gemeldet ist und dadurch Anspruch auf ALG hat ?
Wie verhält es sich in diesem Fall: Da wir verheiratet sind und über 500 km auseinanderwohnen, mein Mann in einer ünkündbaren Stellung ist, bestünde ja für ihn theoretisch nie die Möglichkeit gekündigt zu werden und somit ohne Sperrfrist an AGL zu kommen. Oder besteht hier eine Ausnahmesituation? Reicht für AGL ein Zweitwohnsitz? Da er seine Praxis ja in Deutschland gründen und hier auch seine Einkommenssteuer entrichten wird ?
Kann man Gründungszuschuss nur erhalten, wenn man mind. einen Tag arbeitslos gemeldet ist und dadurch Anspruch auf ALG hat ?
Wie verhält es sich in diesem Fall: Da wir verheiratet sind und über 500 km auseinanderwohnen, mein Mann in einer ünkündbaren Stellung ist, bestünde ja für ihn theoretisch nie die Möglichkeit gekündigt zu werden und somit ohne Sperrfrist an AGL zu kommen. Oder besteht hier eine Ausnahmesituation? Reicht für AGL ein Zweitwohnsitz? Da er seine Praxis ja in Deutschland gründen und hier auch seine Einkommenssteuer entrichten wird ?
Re: Gründungszuschuss bei Erstwohnsitz ausland
Gründungszuschuss kann man nur aus dem Bezug von ALG I beantragen. Im geschilderten Fall dürfte aber die Beantragung bereits an § 30 Abs 1 SGB I scheitern
Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.