Gründungszuschuss nach Erziehungsurlaub?! bitte dringend!
Gründungszuschuss nach Erziehungsurlaub?! bitte dringend!
Hallo!
Es geht um folgedes:
Ich habe vor mich Selbständig zu machen im Nageldesign. Melde dazu ein Kleinunternehmen an.
Nun hatte ich einen Termin bei dem Arbeitsamt wegen dieser Förderung zur Selbständigkeit.
Leider wurde mir dort gesagt das ich nur einen ganz geringen oder sogar gar keinen Anspruch auf eine Förderung habe, weil:
(bin noch im Erziehungsurlaub bis Ende des Jahres)
- vor der Geburt meines Kindes schon eine komplettes Jahr arbeitslosen Geld bekommen habe. Ohne Restanspruch.
- kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten habe
Meine Informationen waren aber diese:
- 3 Jahre Erziehungsurlaub werden angerechnet wie voll gearbeitet, somit besteht auch wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kann mir hierzu Wer genaue Auskünfte geben?
DANKE
Es geht um folgedes:
Ich habe vor mich Selbständig zu machen im Nageldesign. Melde dazu ein Kleinunternehmen an.
Nun hatte ich einen Termin bei dem Arbeitsamt wegen dieser Förderung zur Selbständigkeit.
Leider wurde mir dort gesagt das ich nur einen ganz geringen oder sogar gar keinen Anspruch auf eine Förderung habe, weil:
(bin noch im Erziehungsurlaub bis Ende des Jahres)
- vor der Geburt meines Kindes schon eine komplettes Jahr arbeitslosen Geld bekommen habe. Ohne Restanspruch.
- kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten habe
Meine Informationen waren aber diese:
- 3 Jahre Erziehungsurlaub werden angerechnet wie voll gearbeitet, somit besteht auch wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kann mir hierzu Wer genaue Auskünfte geben?
DANKE
Hallo,
kurze Frage... was meinst du mit Erziehungsurlaub? Wenn du vor der Geburt deines Kindes bereits ALG erhalten hast, hast du ja keinen Arbeitgeber oder? Ergo kann ja auch keine Vereinbarung zur Elternzeit mit deinem AG bestehen. Wenn du keinen Restanspruch auf ALG mehr hast bleibt dir wohl nur noch der Weg es über das ALGII zu versuchen.
Liebe Grüße
Dani
kurze Frage... was meinst du mit Erziehungsurlaub? Wenn du vor der Geburt deines Kindes bereits ALG erhalten hast, hast du ja keinen Arbeitgeber oder? Ergo kann ja auch keine Vereinbarung zur Elternzeit mit deinem AG bestehen. Wenn du keinen Restanspruch auf ALG mehr hast bleibt dir wohl nur noch der Weg es über das ALGII zu versuchen.
Liebe Grüße
Dani