Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
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Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
Mein Antrag auf Gründungszuschuss wurde abgelehnt, mein Termin wäre/ist in 2 Monaten. Da man ja bereits beim Antrag "abgemeldet" wird, bin ich mir nicht sicher ob ich:
1. Gründungstermin streichen lasse und arbeitslos werden/bleiben, dann evtl. ne Schulung machen
2. Das am Gründungstermin klären
2. Termin stehen lasse und gründen.... auch wenn kein Geld da ist
wie ist das mit dem Widerspruch.
1.Wenn ich die Gründung streiche, bearbeiten die dann den Widerspruch/die Klage und ich gründe wenn ich den Zuschuss doch noch bekomme.
2. Ich melde mich "ab" und nach Entscheidung wieder an um immer noch 150 Tage zu haben.....
Ich glaube nicht das Widerspruch und Klage in 2.5 Monaten abzuwickeln sind. Die ließen mich bereits mit dem Antrag 7 Wochen hängen....
Taktisch kann ich arbeitslos bleiben und erst mal nebenberuflich anfangen.....
1. Gründungstermin streichen lasse und arbeitslos werden/bleiben, dann evtl. ne Schulung machen
2. Das am Gründungstermin klären
2. Termin stehen lasse und gründen.... auch wenn kein Geld da ist
wie ist das mit dem Widerspruch.
1.Wenn ich die Gründung streiche, bearbeiten die dann den Widerspruch/die Klage und ich gründe wenn ich den Zuschuss doch noch bekomme.
2. Ich melde mich "ab" und nach Entscheidung wieder an um immer noch 150 Tage zu haben.....
Ich glaube nicht das Widerspruch und Klage in 2.5 Monaten abzuwickeln sind. Die ließen mich bereits mit dem Antrag 7 Wochen hängen....
Taktisch kann ich arbeitslos bleiben und erst mal nebenberuflich anfangen.....
Re: Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
Wenn das bei dir geht, ist das eine gute Möglichkeit, deine Geschäftsidee zumindestens mal auszuprobieren.Porscheelfi hat geschrieben:...Taktisch kann ich arbeitslos bleiben und erst mal nebenberuflich anfangen.....
Viel Erfolg!
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Re: Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
Es geht alles außer HarzIV ? Aber ich hab kein Geld in eine Versicherung ein bezahlt um dann die Leistungen nicht zu erhalten die Versprochen werden.Wenn das bei dir geht
Mir gehts darum. Wenn ich die "Selbständigkeit" abblase, kann ich meinen Widerspruch / Klage gegen den Gründungszuschuss laufen lasse. Oder sagen die dann - jetzt sind es kein 150 Tage mehr - bzw Sie haben die Gründung ja abgeblasen.... Damit ist der Antrag hinfällig
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Re: Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
Hallo Porscheelfi,
das weitere Vorgehen und der Sinn oder Unsinn eines Widerspruches/ einer Klage hängt von einigen Faktoren, wie beispielsweise der Begründung der Ablehnung durch die Arbeitsagentur und die entsprechende (rechtliche) Wertung dieser Begründung zu Ihrer persönlichen Situation ab. Die Frage ist ja zum Einen Ihre weitere persönliche Planung und zum Anderen eine rechtlich fundierte Begründung des Widerspruches.
Wobei ich vermute, dass auch Sie die Standardbegründung "vermittelbar" in Ihren Unterlagen stehen haben. Da davon auszugehen ist, dass auch der Widerspruch negativ beschieden wird und die ganze Sache auf eine Klage hinausläuft, ist hier wohl anstatt einer allgemeinen Antwort im Forum eine individuelle Rechtsberatung zielführender. Hierzu bieten Fachanwälte für Sozialrecht ihre Leistungen an. Diese können dann in Ihrem konkreten Fall auch genauer einschätzen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Viele Grüße
Michael Köhler
das weitere Vorgehen und der Sinn oder Unsinn eines Widerspruches/ einer Klage hängt von einigen Faktoren, wie beispielsweise der Begründung der Ablehnung durch die Arbeitsagentur und die entsprechende (rechtliche) Wertung dieser Begründung zu Ihrer persönlichen Situation ab. Die Frage ist ja zum Einen Ihre weitere persönliche Planung und zum Anderen eine rechtlich fundierte Begründung des Widerspruches.
Wobei ich vermute, dass auch Sie die Standardbegründung "vermittelbar" in Ihren Unterlagen stehen haben. Da davon auszugehen ist, dass auch der Widerspruch negativ beschieden wird und die ganze Sache auf eine Klage hinausläuft, ist hier wohl anstatt einer allgemeinen Antwort im Forum eine individuelle Rechtsberatung zielführender. Hierzu bieten Fachanwälte für Sozialrecht ihre Leistungen an. Diese können dann in Ihrem konkreten Fall auch genauer einschätzen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Viele Grüße
Michael Köhler
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Re: Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
Meine Frage bezog sich eher auf die Taktik.
Wenn ich meinen "Gründungstermin" erst mal absage, wird dann mein Widerspruch denn weiter bearbeitet ?. Kann ja sein die sagen nach dem Widerspruch doch Ja, oder nach der Klage....
Wenn ich meinen "Gründungstermin" erst mal absage, wird dann mein Widerspruch denn weiter bearbeitet ?. Kann ja sein die sagen nach dem Widerspruch doch Ja, oder nach der Klage....
Re: Viel Zeit - abgelehnt - Taktik
Taktik hin oder her, was ist denn das Ziel? Ich unterstelle jetzt mal die hauptberufliche Selbstständigkeit.
Wenn die das Ziel ist gilt es ersteinmal zu prüfen, was die Ablehngründe sind. Sind diese nicht formaler Natur, erfüllst Du also die Anspruchsvoraussetzungen zur Erlangung des GZ, dann müssen die Gründe, die hinsichtlich der Ablehnung genannt worden, in die Taktik mit einbezogen werden.
Neben dem sogenannten Vermittlungsvorbehalt sind das in einigen Agenturen auch der Wechsel von Neben- zum Haupterwerb. Somit wäre die Idee, vorerst im Nebenerwerb zu gründen, möglicherweise auch noch förderschädlich.
Um die Taktik hier zu erläutern, bedarf es also mehr Informationen.
Cheers
mo
Wenn die das Ziel ist gilt es ersteinmal zu prüfen, was die Ablehngründe sind. Sind diese nicht formaler Natur, erfüllst Du also die Anspruchsvoraussetzungen zur Erlangung des GZ, dann müssen die Gründe, die hinsichtlich der Ablehnung genannt worden, in die Taktik mit einbezogen werden.
Neben dem sogenannten Vermittlungsvorbehalt sind das in einigen Agenturen auch der Wechsel von Neben- zum Haupterwerb. Somit wäre die Idee, vorerst im Nebenerwerb zu gründen, möglicherweise auch noch förderschädlich.
Um die Taktik hier zu erläutern, bedarf es also mehr Informationen.
Cheers
mo