ich habe ein Problem.
Ein Kunde hat einen Artikel via Sonderbestellung
gegen seine Unterschrift bei mir bestellt.
Das war der 21.10.2011
Danach wurde der Artikel eingekauft und an den Kunden versendet, da es ein Rechnungskauf war.
Laut Vereinbarung war der Betrag ab dem 15.11.2011, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Kunde zahlte nicht und so schickte ich Ihm am 08.12.2011 eine Zahlungserinnerung/Forderung.
Dieser ist der Kunde jedoch immernoch nicht nach gegangen.

Ich plane nun einen Anwalt einzuschalten und es über ein Mahnverfahren laufden zu lassen, da ich dieses nicht unter dumm gelaufen verbuchen möchte.
Der Wert beträgt zwar nur 21,98 € jedoch sehe ich es nicht ein, es aus eigener Tasche zu bezahlen.
Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die ich beachten muß, wenn ich es an einen Anwalt übergebe.
Habe im Netz folgende Seite gefunden.
mahnfactory.de
Ist davon eher abzuraten ?

Würde mich über konstruktive Antworten freuen.
MIt freundlichen Grüßen
Cyberdog86