Betriebsstaette UK // Geschaeftsfuehrergehalt
Betriebsstaette UK // Geschaeftsfuehrergehalt
Ich besitze Markenrechte, fuer die sich momentan verschiedene Firmen mit Sitz in Deutschland interessieren, zur Vermietung dieser Marken moechte ich eine UK Ltd. gruenden. Meine Firma tut auch nichts, als dass sie die Gebuehren fuer die Nutzung meiner Marken einnimmt. Ich moechte die etwaige Vermietung meiner Marken nicht grossartig vermarkten oder sonstiges. Vertraege kommen allein dadurch zustande, dass ich als Eigentuemer diverser Marken nachgeschlagen werde und um Verkauf (was ich aber nicht moechte) bzw Vermietung gebeten werde.
Nun wird es haarig:
Ich habe jedoch momentan meinen Wohnsitz in Deutschland. Es ist aber abzusehen, dass ich in spaetestens zwei Jahren (fruehestens sogar in acht Monaten) meinen Wohnsitz wieder in die UK verlagern werde.
Und nun erst recht:
Gibt es eine Moeglichkeit, dass die Adresse eines Bueroservice in England als Betriebsstaette anerkannt wird und ich somit keine Handelsregister Eintragung benoetige bzw nicht der Versteuerung in Deutschland unterwuerfig bin?
Falls diese Moeglichkeit besteht...
Ich habe noch finanzielle Reserven, die auch noch lange reichen werden, benoetige also den Gewinn der Ltd auch erst in ferner Zukunft. Also dann, wenn mein Wohnsitz auch wieder UK ist.
Kann ich nun bei der Ltd ein Geschaeftsfuehrergehalt von £0 einrichten, so dass ich auch bis zu meiner Rueckkehr keine deutschen Einkommenssteuer dazu zahlen muss?
Nun wird es haarig:
Ich habe jedoch momentan meinen Wohnsitz in Deutschland. Es ist aber abzusehen, dass ich in spaetestens zwei Jahren (fruehestens sogar in acht Monaten) meinen Wohnsitz wieder in die UK verlagern werde.
Und nun erst recht:
Gibt es eine Moeglichkeit, dass die Adresse eines Bueroservice in England als Betriebsstaette anerkannt wird und ich somit keine Handelsregister Eintragung benoetige bzw nicht der Versteuerung in Deutschland unterwuerfig bin?
Falls diese Moeglichkeit besteht...
Ich habe noch finanzielle Reserven, die auch noch lange reichen werden, benoetige also den Gewinn der Ltd auch erst in ferner Zukunft. Also dann, wenn mein Wohnsitz auch wieder UK ist.
Kann ich nun bei der Ltd ein Geschaeftsfuehrergehalt von £0 einrichten, so dass ich auch bis zu meiner Rueckkehr keine deutschen Einkommenssteuer dazu zahlen muss?
Re: Betriebsstaette UK // Geschaeftsfuehrergehalt
Es gibt Unternehmen die diesen Service anbieten - aus meiner sicht ist es zweckmäßig wenn diesen Service ein britischer Steuerberater bereit stellt.Positron hat geschrieben:Und nun erst recht:
Gibt es eine Moeglichkeit, dass die Adresse eines Bueroservice in England als Betriebsstaette anerkannt wird und ich somit keine Handelsregister Eintragung benoetige bzw nicht der Versteuerung in Deutschland unterwuerfig bin?
Klar ist das möglich - dies ist eine Angelegenheit Gesellschaft (Shareholder) und des Geschäftsführers bzw. Directors.Positron hat geschrieben:Falls diese Moeglichkeit besteht...
Ich habe noch finanzielle Reserven, die auch noch lange reichen werden, benoetige also den Gewinn der Ltd auch erst in ferner Zukunft. Also dann, wenn mein Wohnsitz auch wieder UK ist.
Kann ich nun bei der Ltd ein Geschaeftsfuehrergehalt von £0 einrichten, so dass ich auch bis zu meiner Rueckkehr keine deutschen Einkommenssteuer dazu zahlen muss?
Re: Betriebsstaette UK // Geschaeftsfuehrergehalt
Anzumerken waere vielleicht noch, dass fuer die Verwaltung von Royalties die Niederlande Fiscal gesehen die bessere Jurisdiction ist durch grosszuegige Freistellungsregelung mit bezug auf Royalties ( OCTROI)