Englische Limited
Das Vermute ich auch, da weder aus dem Impressum noch aus den ABG's der Vertragspartner ersichtlich ist.
Die Frage ist welches 'Know How' bei den Leuten vorhanden ist die hinter den Unternehmen stehen.
Wie gut oder schlecht dieser Provider arbeitet kann man erst abschätzen wenn der erste RETRUN bzw. ACCOUNT fällig war und oder dieser fristgerecht eingereicht wurde.
Bekanntlich war auch damit einer der größten Provider auf den deut. LTD-Markt damit überfordert
Die Frage ist welches 'Know How' bei den Leuten vorhanden ist die hinter den Unternehmen stehen.
Wie gut oder schlecht dieser Provider arbeitet kann man erst abschätzen wenn der erste RETRUN bzw. ACCOUNT fällig war und oder dieser fristgerecht eingereicht wurde.
Bekanntlich war auch damit einer der größten Provider auf den deut. LTD-Markt damit überfordert

Ich habe mir die Seite einmal angesehen. Inhaltlich nicht gerade professionell.
Die Rechtsformvergleiche "hinken" teilweise gewaltig.
Und das Gründungspaket UK ist "lustig". Memorandum und Articles und Certificate of Incorporation bekommt man mit Apostille. Was apostilliert wird, ergibt sich aber nicht.
Ob da die Apstille (Überbeglaubigung) mit der eigentlichen Beglaubigung verwechselt wird????
Ein weiteres Qualitäsmerkmal ist, ob der Handelsregistereintrag problemlos mit den Unterlagen erfolgte.
Wie sieht es damit aus Bob1 ?
Die Rechtsformvergleiche "hinken" teilweise gewaltig.
Und das Gründungspaket UK ist "lustig". Memorandum und Articles und Certificate of Incorporation bekommt man mit Apostille. Was apostilliert wird, ergibt sich aber nicht.
Ob da die Apstille (Überbeglaubigung) mit der eigentlichen Beglaubigung verwechselt wird????

Ein weiteres Qualitäsmerkmal ist, ob der Handelsregistereintrag problemlos mit den Unterlagen erfolgte.
Wie sieht es damit aus Bob1 ?
Unterlagen LIMITSTER
Ich habe meine Limited mit den Unterlagen von LIMITSTER umgehend ins Handelsregister eingetragen bekommen.
Erhalten hab ich:
1. Memorandum und Articles
2. Notarielle Beurkundung eines englischen Notars, dass die Gründung sachgerecht erfolgt ist. Diese Bestätigung ist mit der Apostille versehen.
3. Beglaubigte deutsche Übersetzungen
4. Vorlage zur Anmeldung der deutschen Zweigniederlassung
5. Beschlussvorlagen
Alle Unterlagen sind absolut identisch zu dem was ich vormals bei einer Gründung bei Go Ahead bekommen hab. Nur günstiger. Die Seite scheint wirklich noch nicht ganz vollständig.
Erhalten hab ich:
1. Memorandum und Articles
2. Notarielle Beurkundung eines englischen Notars, dass die Gründung sachgerecht erfolgt ist. Diese Bestätigung ist mit der Apostille versehen.
3. Beglaubigte deutsche Übersetzungen
4. Vorlage zur Anmeldung der deutschen Zweigniederlassung
5. Beschlussvorlagen
Alle Unterlagen sind absolut identisch zu dem was ich vormals bei einer Gründung bei Go Ahead bekommen hab. Nur günstiger. Die Seite scheint wirklich noch nicht ganz vollständig.
Raklose und MEC
Welche Gründungsfirmen sind denn aus eurer Sicht gut? Dann kann ich da mal vergleichen. Ich kann nur sagen, dass mir Go Ahead mal einiges versemmelt hat und da ich weiß was ich brauche bin ich gut bedient mit einer Firma die mir alles liefert was erfroderlich ist. Und das hab ich bekommen. Aber die Anmerkungen sind ok in Bezug auf die Seite.
Über LIMITSTER kann man noch nicht viel sagen da diese gerade erst mit den Serviceangebot begonnen haben.
Die erwähnten Ungereimtheiten auf den Webseiten des Betreibers lassen doch einige Zweifel hochkommen ob dieser über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.
Ich denke das es nicht viel sinn macht irgendwelche Provider zu empfehlen, es kommt auch immer auf die Erwartungshaltung des Kunden an. Provider die meinen erst mal die Mitbewerber schlecht zu machen müssen um sich zu profilieren zu können sind nach meiner Meinung nicht die richtigen Partner.
Aus meiner sicht ist es wichtig das die Provider möglichst viel Informationen rund um die 'Private Limited Company' anbieten und nicht nur schreiben wie gut und toll sie sind.
Schauen Sie mal selbst in welchen Verhältnis die Information und Werbung bei den verschieden Anbieten auf den Webseiten vorfinden.
Der zweite Schritt wäre ein kurzer Scheck des Providers beim Companies House und mal schauen was im 'Appointments Report' steht, vor allen in der 'Filing History' sollten Sie schauen wie Pünktlich die Dokumente eingereicht wurden.
Wenn Sie zum Beispiel eine Rechnung von den Provider erhalten aber dieser ein 'Dormant Company Account' (DCA) einreicht sollte Sie dies ebenfall stutzig machen.
Es kommt natürlich auch noch darauf an was für einen Service Sie erwarten, und ob es deutschsprachiger Provider sein muss...
Die erwähnten Ungereimtheiten auf den Webseiten des Betreibers lassen doch einige Zweifel hochkommen ob dieser über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.
Ich denke das es nicht viel sinn macht irgendwelche Provider zu empfehlen, es kommt auch immer auf die Erwartungshaltung des Kunden an. Provider die meinen erst mal die Mitbewerber schlecht zu machen müssen um sich zu profilieren zu können sind nach meiner Meinung nicht die richtigen Partner.
Aus meiner sicht ist es wichtig das die Provider möglichst viel Informationen rund um die 'Private Limited Company' anbieten und nicht nur schreiben wie gut und toll sie sind.
Schauen Sie mal selbst in welchen Verhältnis die Information und Werbung bei den verschieden Anbieten auf den Webseiten vorfinden.
Der zweite Schritt wäre ein kurzer Scheck des Providers beim Companies House und mal schauen was im 'Appointments Report' steht, vor allen in der 'Filing History' sollten Sie schauen wie Pünktlich die Dokumente eingereicht wurden.
Wenn Sie zum Beispiel eine Rechnung von den Provider erhalten aber dieser ein 'Dormant Company Account' (DCA) einreicht sollte Sie dies ebenfall stutzig machen.
Es kommt natürlich auch noch darauf an was für einen Service Sie erwarten, und ob es deutschsprachiger Provider sein muss...
Hallo MEC,
die Frage müßte meiner Meinung nach lauten: Welche Voraussetzungen
muß ich erfüllen, damit ich z.B. als Director arbeiten kann. Man sollte
doch zumindest sich klar sein, was man gründet und welche Pflichten
man zu beachten hat.
Ich denke, daß höchstens 10% der Ltd.-Gründer überhaupt wissen,
was sie da tun. Wenn die Grundkenntnisse (Betriebsführung, Buchführung etc.) fehlen, nützt der beste Provider nichts.
Die Gründungsagenturen können Sie rundum vergessen, das merkt
jeder spätestens, wenn er sich beim Return auf seine Agentur verläßt.
So etwas muß man eben als Director selbst hinbekommen. Dies nur
als ein Beispiel von vielen.
Gruß
trading
die Frage müßte meiner Meinung nach lauten: Welche Voraussetzungen
muß ich erfüllen, damit ich z.B. als Director arbeiten kann. Man sollte
doch zumindest sich klar sein, was man gründet und welche Pflichten
man zu beachten hat.
Ich denke, daß höchstens 10% der Ltd.-Gründer überhaupt wissen,
was sie da tun. Wenn die Grundkenntnisse (Betriebsführung, Buchführung etc.) fehlen, nützt der beste Provider nichts.
Die Gründungsagenturen können Sie rundum vergessen, das merkt
jeder spätestens, wenn er sich beim Return auf seine Agentur verläßt.
So etwas muß man eben als Director selbst hinbekommen. Dies nur
als ein Beispiel von vielen.
Gruß
trading
Hallo trading,
der RETURN kann durchaus noch ohne weiteres vom Company Secretary eingereicht werden, sofern sich nichts geändert hat ist dieser nur zu unterschreiben.
Das Problem dürfte wohl eher beim ACCOUNT liegen denn kann der Povider garn nicht erstellen, dies ist die Aufgabe des Directors bzw. des beauftragten Steuerberater.
Aus meiner Sicht wäre daher als Company Secretary ein britischer Steuerberater die optimale Lösung und nicht eine deut. Agentur!
der RETURN kann durchaus noch ohne weiteres vom Company Secretary eingereicht werden, sofern sich nichts geändert hat ist dieser nur zu unterschreiben.
Das Problem dürfte wohl eher beim ACCOUNT liegen denn kann der Povider garn nicht erstellen, dies ist die Aufgabe des Directors bzw. des beauftragten Steuerberater.
Aus meiner Sicht wäre daher als Company Secretary ein britischer Steuerberater die optimale Lösung und nicht eine deut. Agentur!
Hallo MEC,
der Secretary muß den Return aber auch einreichen, selbst hierfür
reicht es bei manchen Agenturen nicht.
Ich wollte jedoch eigentlich das grundsätzliche Problem aufzeigen,
daß zuviele Leute eine Limited gründen, die von nichts, aber auch
wirklich von nichts eine Ahnung haben. Die bekommen von den
Agenturen Gott und die Welt versprochen und wissen überhaupt
nicht, was sie da gründen.
Gruß
trading
der Secretary muß den Return aber auch einreichen, selbst hierfür
reicht es bei manchen Agenturen nicht.
Ich wollte jedoch eigentlich das grundsätzliche Problem aufzeigen,
daß zuviele Leute eine Limited gründen, die von nichts, aber auch
wirklich von nichts eine Ahnung haben. Die bekommen von den
Agenturen Gott und die Welt versprochen und wissen überhaupt
nicht, was sie da gründen.
Gruß
trading
Frage zu Steuerkonstrukten wie es London Consult anbietet
Von verschiedenen Anbietern, wie London Consult, wird folgendes angeboten:
Generierung von Umsätzen in ausländischer Betriebsstätte (Zypern) und Auszahlung von Dividenden an ein inländische Kapitalgesellschaft, die einen Ergebnisabführungsvertrag mit einer Personengesellschaft hat.
Nun wird richtigerweise auf die Mutter-Tochter-Richtlinie verwiesen und dann auf den § 8 ASTG und damit begründet, dass dieser greifen würden, selbst dann wenn, das Ausland die Betriebsstätte mit einer Körperschaftssteuer von unter 25% (Beispiel Zypern 5%) besteuert. Der § 8 ASTG sieht doch auch die Mißbrauchsschwelle von 25% vor. Wie geht das zusammen?????
Wird hier was vergessen oder geht das nur, weil alles dort anonym erfolgt und die Lösung völlig illegal ist????
Generierung von Umsätzen in ausländischer Betriebsstätte (Zypern) und Auszahlung von Dividenden an ein inländische Kapitalgesellschaft, die einen Ergebnisabführungsvertrag mit einer Personengesellschaft hat.
Nun wird richtigerweise auf die Mutter-Tochter-Richtlinie verwiesen und dann auf den § 8 ASTG und damit begründet, dass dieser greifen würden, selbst dann wenn, das Ausland die Betriebsstätte mit einer Körperschaftssteuer von unter 25% (Beispiel Zypern 5%) besteuert. Der § 8 ASTG sieht doch auch die Mißbrauchsschwelle von 25% vor. Wie geht das zusammen?????
Wird hier was vergessen oder geht das nur, weil alles dort anonym erfolgt und die Lösung völlig illegal ist????
Weiter dazu Frage
Hatte meine Frage ncht abgeschlossen. Warum ist denn dann die Ausschüttung an die Personengesellschaft bzw. die Entnahme durch den Privatmann Steuerfrei und unterliegt nicht dem Halbeinkünfteverfahren
Hier noch die Aussagen von London Consult
Durch die Organschaft soll der steuerfreie Gewinn der natürlichen Person zugeordnet werden. Wo steht das im Gesetz.
Mit Hilfe des steuerlichen Organschaftsmodells können Gewinne aus ausländischen Gesellschaften beim deutschen Anteilseigner fast steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt, vereinnahmt werden. Dazu wird in Deutschland eine Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft) und eine Körperschaft gegründet, die als steuerliche Organschaft auftreten, mithin Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Die deutsche Körperschaft hält mithin Anteile an der ausländischen Gesellschaft. Wegen der Organschaft wird der in Deutschland steuerfreie Betriebsstättengewinn direkt den beteiligten natürlichen Personen zugewiesen (Steuerfreistellung unter Progessionsvorbehalt).
Mehr zum Thema:london-consulting.org/organschaft.htm
Mit Hilfe des steuerlichen Organschaftsmodells können Gewinne aus ausländischen Gesellschaften beim deutschen Anteilseigner fast steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt, vereinnahmt werden. Dazu wird in Deutschland eine Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft) und eine Körperschaft gegründet, die als steuerliche Organschaft auftreten, mithin Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Die deutsche Körperschaft hält mithin Anteile an der ausländischen Gesellschaft. Wegen der Organschaft wird der in Deutschland steuerfreie Betriebsstättengewinn direkt den beteiligten natürlichen Personen zugewiesen (Steuerfreistellung unter Progessionsvorbehalt).
Mehr zum Thema:london-consulting.org/organschaft.htm
Grundsätzlich gibt es sicherlich die erwähnten Möglichkeiten ob sich diese nutzen lassen hängt aber vom Einzelfall ab.
Wo sich die Betriebsstätte befindet sollte man zuvor erst einmal klären, die entsprechende Steuerabkommen (DAB) können zur der Beurteilung herangezogen werden. Im Zweifelsfall sollte man einen Steuerberater hinzu ziehen.
Befindet sich eine Betriebsstätte nur in Deutschland (Inland) kann man die fragliche Konstruktion eben nicht nutzen!
Wo sich die Betriebsstätte befindet sollte man zuvor erst einmal klären, die entsprechende Steuerabkommen (DAB) können zur der Beurteilung herangezogen werden. Im Zweifelsfall sollte man einen Steuerberater hinzu ziehen.
Befindet sich eine Betriebsstätte nur in Deutschland (Inland) kann man die fragliche Konstruktion eben nicht nutzen!
Frage
ist es nicht viel einfacher eine kapitaleinlage in eine offshorefirma zu machen und diese firma vergibt dann darlehen? Gründung könnte über eine Gesellschaft im Ausland erfolgen (UK oder Schweiz usw.) und diese firma würde über ergebnisabführungsvertrag das geld für die einlage aus deutschland bekommen