Englische Limited
Sitz der Gesellschaft
Na ja der Sitz der Gesellschaft bzw. Geschäftsfühurng kann ja sein wo will. Ich sprech ja auch von Darlehen und die kann man doch geben wie man mag solange man das vertreten kann als Geschäftsführer und Darlehen sind doch nicht zu versteuern.
Befindet sich die Geschäftsführung in Deutschland wird dadurch eine Betriebsstätte ausgelöst und die LTD ist in folge dessen verpflichtet beim Finanzamt (DE) den Jahresabschluss und Steuererklärung einzureichen.
Die Annahme, dass nur der Firmensitz zur steuerlichen Beurteilung massgebend ist, trifft nicht zu. Ausschlaggebend ist, wo die Betriebsstätte der Limited eingerichtet wurde und wo sich der persönliche Wohnsitz der Geschäftsleitung befindet. Selbstverständlich muss die Limited im Gründungsland auch eine Steuererklärung einreichen sowie auch in den Ländern wo sich Betriebsstätten oder Niederlassungen befinden.
Eine Doppeltbesteuerung ist nicht zu befürchten, aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich wird dies ausgeschlossen. Lassen Sie auf jeden Fall die Finger weg von der sogenannten Englandversteuerung. Es wird Ihnen auf vielen deutschen Internetseiten diese Variante angeboten. Leider funktioniert sie in der Praxis nicht.
Die Annahme, dass nur der Firmensitz zur steuerlichen Beurteilung massgebend ist, trifft nicht zu. Ausschlaggebend ist, wo die Betriebsstätte der Limited eingerichtet wurde und wo sich der persönliche Wohnsitz der Geschäftsleitung befindet. Selbstverständlich muss die Limited im Gründungsland auch eine Steuererklärung einreichen sowie auch in den Ländern wo sich Betriebsstätten oder Niederlassungen befinden.
Eine Doppeltbesteuerung ist nicht zu befürchten, aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich wird dies ausgeschlossen. Lassen Sie auf jeden Fall die Finger weg von der sogenannten Englandversteuerung. Es wird Ihnen auf vielen deutschen Internetseiten diese Variante angeboten. Leider funktioniert sie in der Praxis nicht.
Re: Englische Limited
@RAKLOSE
Wer die "directors dutys" nicht kennt, oder nicht über entsprechende Berater verfügt, hat in der Limited nichts zu suchen.
Warum nicht?
Wer die "directors dutys" nicht kennt, oder nicht über entsprechende Berater verfügt, hat in der Limited nichts zu suchen.
Warum nicht?
Re: Englische Limited
Because those will be doomed to fail.
Im Gegensatz zur GmbH greift die persoenliche Haftung eines Directors oder Principal Shareholders im Englischen Recht ziemlich schnell. Die Compliance Anforderungen in UK koennen ohne entsprechendes Wissen oder zur Verfuegung stehende Professionals schnell zur kostspieligen Falle werden. Und mangelndes Wissen befreit nicht von Haftung im Schadensfall, da Sie ja dann obwohl Sie die Kenntnisse nicht haben , Verantwortung in einer Kapitalgesllschaft uebernehmen, fuer die Sie nicht qualifiziert sind - das waere in Deutsch Fahrlaessig.
Im Gegensatz zur GmbH greift die persoenliche Haftung eines Directors oder Principal Shareholders im Englischen Recht ziemlich schnell. Die Compliance Anforderungen in UK koennen ohne entsprechendes Wissen oder zur Verfuegung stehende Professionals schnell zur kostspieligen Falle werden. Und mangelndes Wissen befreit nicht von Haftung im Schadensfall, da Sie ja dann obwohl Sie die Kenntnisse nicht haben , Verantwortung in einer Kapitalgesllschaft uebernehmen, fuer die Sie nicht qualifiziert sind - das waere in Deutsch Fahrlaessig.
Jmenzel hat geschrieben:@RAKLOSE
Wer die "directors dutys" nicht kennt, oder nicht über entsprechende Berater verfügt, hat in der Limited nichts zu suchen.
Warum nicht?