Wie gründe ich eine Limited? Limited-Provider und Agenturen. Vor- und Nachteile der Limited. Vergleich zu anderen Rechtsformen. FAQs
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 24.01.2007, 16:06
Dattelpalme hat geschrieben:Hallo MEC,
die Zahl steht auch in der von Rüdiger gepossteten Pressemitteilung (gleich das erste Posting in diesem Thread).
Gruß
Dattelpalme
Was für Zahl meinen Sie ...das angeblich 25.000 Limiteds geprüft werden sollen?
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 24.01.2007, 20:33
Nach den besagten Artikel soll mehr als 25.000 Limiteds "überprüft" werden wobei es neben der steuerliche Ordnungsmäßigkeit auch darum geht ob die britischen Niederlassungen überhaupt in Deutschland arbeiten dürfen.
Dazu sollte man bedenken das innerhalb der EU ein Niederlassungsrecht gibt und somit dies auch nicht untersagt werden kann. Um die Gewerbeanmeldung und der Zulassungspflichtige für das Handwerke kommen diese Niederlassungen nicht herum. Hier gelten die selben Vorschriften wie für die Betriebe mit Sitz im Inland.
Was die Überprüfung angeht wird also hinsichtlich ob Niederlassungen überhaupt in Deutschland arbeiten dürfen nicht viel bringen. Somit kann eigentlich nur eine Überprüfung unter steuerlichen Gesichtspunkten etwas bring - wenn auch in der Regel auch nicht viel.
Wer in Deutschland die Gewinne seine Limited nicht in Deutschland versteuern möchte wird vermutlich den Kontakt mit den deutschen Behörde vermeiden. Um diese ausfindig zu machen müsste man allerdings alle UK-Limited's überprüfen...
-
benco
- Beiträge: 6
- Registriert: 20.08.2007, 22:44
Beitrag
von benco » 20.08.2007, 22:53
Guten Tag.
Ich habe eine Ltd. gegründet und einen Treuhand-Gesellschafter eingesetzt. Natürlich mit einem entsprechenden Treuhandvertrag. Nun habe ich diesen weiter oben im Thread angeführten QuickCheck durchführen lassen, weil ich irgendwie ein ungutes Gefühl hatte. Und siehe da: Derjenige, der eigentlich als Gesellschafter eingesetzt sein sollte und mit dem ich den Vertrag geschlossen habe, ist überhaupt nicht Gesellschafter.
Ich bin nun ziemlich ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Meine E-Mail-Anfragen an den Treuhänder blieben unbeantwortet. Unter der Telefonnummer läuft ein Band, auf dem man einen Rückrufwunsch vermerken kann. Auf den warte ich aber auch schon seit drei Tagen.
Hat jemand eine Idee?
Mfg
Benco
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 21.08.2007, 06:22
Ich hoffe das Sie zumindest einen Share Transfer Form von den besagten Treuhänder erhalten?
Wer ist denn als Dirctor eingetragen?
Ich halte ohnehin nicht von solchen Treuhänder gegenüber den Companies House wäre nach meiner Meinung ein solches Treuhandverhältnis ohnehin aufzudecken.
-
benco
- Beiträge: 6
- Registriert: 20.08.2007, 22:44
Beitrag
von benco » 21.08.2007, 07:55
Hallo,
nein, ich habe keine solche Form bekommen. Ich bin als Director eingetragen. Aber als solcher gehört mir die Firma ja nicht.
Ich muß zugeben, daß ich etwas ratlos bin.
Mfg.
Benco
-
trading
- Beiträge: 169
- Registriert: 16.08.2007, 19:36
Beitrag
von trading » 21.08.2007, 08:05
Haben Sie sich vor der Gründung nicht über die Gesellschaftsform
sowie Pflichten informiert? Mir scheint, daß Sie da schlicht und
ergreifend auf die Versprechungen einer Gründungsagentur
hereingefallen sind nach dem Motto: Sie müssen keine Ahnung
haben, wir machen alles.
Ich denke Sie kommen nicht darum herum, einen speziallisierten
Anwalt zu kontaktieren (ein sehr guter schreibt hier auch öfters).
Das Geld ist dann wirklich gut angelegt.
Viel Glück
trading
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 21.08.2007, 08:19
Ich bin auch der Meinung das Sie einen Rechtsanwalt zu rate ziehen sollten.
Wo sitzt den der Treuhandgeber mit den Sie den Vertrag geschlossen haben und der Scherholder.
Sofern Sie nicht schnell eine Lösung finden würde ich auf jedenfall rechtliche Schritte erwägen.
Es wäre die Möglichkeit zu prüfen ob Sie als Director die Möglichkeit haben neue Aktien auszugeben und somit die Kontrolle zurück erhalten oder ob ein Rücktritt die bessere ist.
Was wollten Sie den mit den Treuhänder bezwecken?
Haben Sie die bereits mit den Companies House gemeinsam eine Lösung gesucht? Sie könnten ja auch mal ohne nennung des Namen erst einmal nach fragen was in einen solchen Fall zu tun ist.
-
RAKLOSE
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.08.2007, 14:41
- Wohnort: 58455 Witten
Beitrag
von RAKLOSE » 21.08.2007, 08:30
Es stellt sich doch zunächst die Frage, wer als shareholder eingetragen ist. Ich würde einmal selbst einen Current Appointment Report ziehen, oder, falls noch kein Annual Report gemacht wurde, zumindest das Memorandum anfordern.
Danach kann man erst abklären, wie weiter vorzugehen ist.
-
benco
- Beiträge: 6
- Registriert: 20.08.2007, 22:44
Beitrag
von benco » 21.08.2007, 21:54
Guten Abend,
ich habe alle Unterlagen im Rahmen des Checks aktuell erhalten. Dort ist eine Firma aus der Schweiz als Shareholder eingetragen. Ich versuche nun, herauszufinden, wer sich dahinter verbirgt.
Ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt und wollte deshalb nicht als Eigentümer einer Firma in Erscheinung treten.
Mfg.
Benco
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 22.08.2007, 01:09
Kam Ihr Treuhänder auch aus der Schweiz?
Es wäre durchaus möglich das diesen die Firma gehört.
Ich würde auf jeden Fall mal zu der schweizerischen Gesellschaft Kontakt aufnehmen und mit diesen die Sachlage erörtern.
Vorsorglich würde ich auch um eine 'Share Transfer Form' bitten damit Sie die Möglichkeit haben die Shares auf jemand anders zu übertragen zu lassen wenn Sie dies wünschen sollten.
Was der QuickCheck bringen soll ist mir nicht ganz klar dies können Sie auch selbst beim Companies House für weniger Geld erfragen.
-
RAKLOSE
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.08.2007, 14:41
- Wohnort: 58455 Witten
Beitrag
von RAKLOSE » 22.08.2007, 08:22
@benco
handelt es sich um die Confoga AG?
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 22.08.2007, 16:47
Schauen Sie sich mal folgendes Dokumen der
Confoga AG an, somit sollte eine unwiederrufliche Abtretungsvereinbarung nach der Gründung durch einen schweizer Notar erstellt wurden sein.
Quelle: http://www.eu-firmen.at/Die%20Treuhand- ... 9_2004.pdf
Eine zusätzliche Form Transfer Form wäre sicherlich sinnvoll.
Das Companies House erhält mittels des Return kenntnis über einen evtl. Wechsel des Shareholders.
Nur sollten Sie mal sagen ob die Confoga AG als Shareholder bei Ihnen eingetragen ist.
-
benco
- Beiträge: 6
- Registriert: 20.08.2007, 22:44
Beitrag
von benco » 23.08.2007, 22:44
Ja.
Woher wissen Sie denn das?
Mfg.
Benco
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 23.08.2007, 22:54
Die Frage hatte der User RAKLOSE gestellt - wie sich erst jetzt gezeigt hat lag dieser wohl richtig mit seiner Vermutung.
Ich habe nur mal einige Infos zu der besagten Aktiengesellschaft aus der Schweiz genannt.
-
trading
- Beiträge: 169
- Registriert: 16.08.2007, 19:36
Beitrag
von trading » 24.08.2007, 05:48
Hallo Raklose,
würde mich jetzt auch interessieren, wie Sie auf Confuga AG
gekommen sind.
Gruß
trading
-
RAKLOSE
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.08.2007, 14:41
- Wohnort: 58455 Witten
Beitrag
von RAKLOSE » 24.08.2007, 09:46
So viele "professionelle" Treuhänder gibt es nicht. Und irgendwie kam mir das doch sehr bekannt vor

-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 24.08.2007, 10:42
Nach meiner Meinung passt ein Treuhänder und die britische Limited Company ohnehin nicht besonderlich gut zusammen.
Ist man nicht sogar verpflichtet den eigentlichen Eigentümer gegenüber der Behörden zu nennen?
-
RAKLOSE
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.08.2007, 14:41
- Wohnort: 58455 Witten
Beitrag
von RAKLOSE » 24.08.2007, 11:04
Wird die Treuhand nach Gründung der Gesellschaft vereinbart, muss sie, um nach deutschem Recht wirksam zu sein, notariell neurkundet werden. Der beurkundende Notar ist dabei verpflichtet dem Fiskus gegenüber Mitteilung über die Treuhand zu machen.
-
MEC
- Beiträge: 385
- Registriert: 13.02.2006, 19:47
Beitrag
von MEC » 24.08.2007, 11:18
Meinen Sie das nur die deutschen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen sind und nicht die britischen Behörden?
Oder - wie darf ich Ihren letzten Beitrag verstehen?
-
RAKLOSE
- Beiträge: 328
- Registriert: 09.08.2007, 14:41
- Wohnort: 58455 Witten
Beitrag
von RAKLOSE » 24.08.2007, 11:29
Die Treuhand ist lediglich am registered office vorzuhalten. Da aber Jedermann Einsicht in das registered office nehmen kann, macht die Treuhand bei der Ltd. nicht wirklich Sinn.