Niederlassungen in mehreren Ländern
Niederlassungen in mehreren Ländern
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Gründung einer Limited.
Mein Business wird basierend auf einer Website sein. Die Website wird es in verschiedenen Sprachen geben und auf verschiedenen Märkten verfügbar sein. (UK/DE)
Die Firma wird anfangs auch kein Geld verdienen sondern erst nach einigen Monaten.
Wie verkaufen nur virtuelle "Dienstleistungen", wird hierfür auch eine Firma in DE benötigt, oder kann dies alles über den Hauptsitz in UK gemacht werden? Es würde dementsprechend auch erstmal keine Angsestellten geben. Lediglich Shareholders und 2 Betriebsleiter.
Also, meine Frage bezieht sich hierbei hauptsächlich darauf, ob für den Verkauf von virtuellen Gütern über eine Firma in England eine Zweigstellen in DE benötigt werden würde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich habe eine Frage zur Gründung einer Limited.
Mein Business wird basierend auf einer Website sein. Die Website wird es in verschiedenen Sprachen geben und auf verschiedenen Märkten verfügbar sein. (UK/DE)
Die Firma wird anfangs auch kein Geld verdienen sondern erst nach einigen Monaten.
Wie verkaufen nur virtuelle "Dienstleistungen", wird hierfür auch eine Firma in DE benötigt, oder kann dies alles über den Hauptsitz in UK gemacht werden? Es würde dementsprechend auch erstmal keine Angsestellten geben. Lediglich Shareholders und 2 Betriebsleiter.
Also, meine Frage bezieht sich hierbei hauptsächlich darauf, ob für den Verkauf von virtuellen Gütern über eine Firma in England eine Zweigstellen in DE benötigt werden würde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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- Registriert: 20.10.2013, 20:27
Re: Niederlassungen in mehreren Ländern
Auch wenns schon aelter ist
der principle place of business ist ausschlaggebend.
Auch wenn du VIRTUELL was verkaufst erbringst du eine Leistung die steuerbar ist.
Und spaetestens hier kommen die Steuerberater ins Spiel.
Und ja du braeuchtest theoretisch fuer jedes Land eine einzelne Niederlassung
Und Nein, wenn du eine Holding vorschaltest dann KANNST du vom Niederlassungsgesetz ausgenommen werden
der principle place of business ist ausschlaggebend.
Auch wenn du VIRTUELL was verkaufst erbringst du eine Leistung die steuerbar ist.
Und spaetestens hier kommen die Steuerberater ins Spiel.
Und ja du braeuchtest theoretisch fuer jedes Land eine einzelne Niederlassung
Und Nein, wenn du eine Holding vorschaltest dann KANNST du vom Niederlassungsgesetz ausgenommen werden