Vesting- und Wartefristklauseln
Vesting- und Wartefristklauseln
Hallo,
Wir sind gerade dabei eine Limited zu gründen, sind aber ein Team von 3 Leuten, die in unterschiedlichen Städten arbeiten. Die ersten 5 Monate hat die Arbeit super geklappt, aber dennoch wollen wir eine Vesting-Klausel verwenden, die die Firmenanteile zeitbasiert garantiert und erst nach dem ersten Jahr nach Gründung soll man die ersten Anteile erhalten. Im Prinzip eine klassische Vesting-Klausel, wie sie oft auch von Kapitalgebern verlangt wird. Dennoch findet man nur sehr wenig über das Thema und erst recht keine Standard-Verträge dazu. Dadurch werden die Gründungsformalitäten für die Limited viel komplizierter und hohe Rechtsanwaltskosten entstehen.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus, kennt Standardverträge oder Vestingklauseln, die man direkt verwenden kann? Oder einfach nur hilfreiche Online-Ressourcen? Hier bei Förderland steht ja dazu auch nicht viel mehr.
Vielen Dank,
Cornelius.
Wir sind gerade dabei eine Limited zu gründen, sind aber ein Team von 3 Leuten, die in unterschiedlichen Städten arbeiten. Die ersten 5 Monate hat die Arbeit super geklappt, aber dennoch wollen wir eine Vesting-Klausel verwenden, die die Firmenanteile zeitbasiert garantiert und erst nach dem ersten Jahr nach Gründung soll man die ersten Anteile erhalten. Im Prinzip eine klassische Vesting-Klausel, wie sie oft auch von Kapitalgebern verlangt wird. Dennoch findet man nur sehr wenig über das Thema und erst recht keine Standard-Verträge dazu. Dadurch werden die Gründungsformalitäten für die Limited viel komplizierter und hohe Rechtsanwaltskosten entstehen.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus, kennt Standardverträge oder Vestingklauseln, die man direkt verwenden kann? Oder einfach nur hilfreiche Online-Ressourcen? Hier bei Förderland steht ja dazu auch nicht viel mehr.
Vielen Dank,
Cornelius.
Re: Vesting- und Wartefristklauseln
Soviel mir bekannt ist die Vesting-Klausel vor allen in der Schweiz anzutreffen.cornelius hat geschrieben:...dennoch wollen wir eine Vesting-Klausel verwenden, die die Firmenanteile zeitbasiert garantiert und erst nach dem ersten Jahr nach Gründung soll man die ersten Anteile erhalten.
Wo sind Sie den mit der LIMITED tätig und wo wurde diese Registriert?
Wenn Sie mit einer britischen Limited eine Auslandsniederlassung unterhalten müssen Sie den Klimmzug zwischen den beiden Rechtsräumen schaffen. Die Ausgabe von Aktien müsste somit auch im Ausland eingetragen werden bzw. erst einmal im Heimatland der Gesellschaft.
Haben Sie schon mal über eine Ltd & Co KG nachgedacht?
Da besteht die Möglichkeit das Sie dies nur innerhalb der KG regeln, die Shares der Ltd könnten Sie auf die KG übertragen somit wäre dies evtl. etwas leicht umzusetzen.