UG GuV Angabe in der Einkommenssteuererklärung?
UG GuV Angabe in der Einkommenssteuererklärung?
Hallo,
ich habe die letzten Tage etwas gehört was ich nicht ganz nachvollziehen kann und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ausgangssituation:
- Bsp: alleiniger Gesellschafter einer UG
Mir wurde gesagt ich soll den Betrag aus der GuV meiner UG in meine private Einkommenssteuererklärung mit aufnehmen, was ich leider nicht nachvollziehen kann, da UG und Private Steuererklärung 2 paar Schuhe sind.
Wisst ihr mehr darüber?
Klar ist für mich nur, dass wenn ich mich selbst angestellt habe oder mir Gewinn ausgeschüttet habe, dies auch in meiner EKS anzugeben habe, aber ist das auch bei Velusten der Gesellschaft so?
Ich denke nicht, da mich die Verluste bis auf die Stammeinlage ja nicht direkt betrteffen, oder?
Und nochwas, kann man die Stammeinlage als Ausgabe irgendwo in die EKS aufnehmen?
Vielen Dank schon mal vorab.
ich habe die letzten Tage etwas gehört was ich nicht ganz nachvollziehen kann und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ausgangssituation:
- Bsp: alleiniger Gesellschafter einer UG
Mir wurde gesagt ich soll den Betrag aus der GuV meiner UG in meine private Einkommenssteuererklärung mit aufnehmen, was ich leider nicht nachvollziehen kann, da UG und Private Steuererklärung 2 paar Schuhe sind.
Wisst ihr mehr darüber?
Klar ist für mich nur, dass wenn ich mich selbst angestellt habe oder mir Gewinn ausgeschüttet habe, dies auch in meiner EKS anzugeben habe, aber ist das auch bei Velusten der Gesellschaft so?
Ich denke nicht, da mich die Verluste bis auf die Stammeinlage ja nicht direkt betrteffen, oder?
Und nochwas, kann man die Stammeinlage als Ausgabe irgendwo in die EKS aufnehmen?
Vielen Dank schon mal vorab.
Re: UG GuV Angabe in der Einkommenssteuererklärung?
Hallo Seb,
Du als GF hast Dein Geld über eine Lohnabrechnung zu kriegenund nicht über irgendeine Handbuchführung. Dein Gehalt unterliegt wie jedes Unternehmergehalt dem Lohnsteuerabzug. Das gilt auch, wenn SV-freiheit besteht.
Nur eine Gewinnausschüttung ist als Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Ein Verlust natürlich nur, wenn Du ihn aus Eigenmitteln ausgleichst.
Gruß
Rainer
den Blödsinn kann Dir nur ein Einzelunternehmer erzählt haben. Die UG ist körperschaftssteuerpflichtig und nicht einkommensteuerpflichtig und hat deswegen eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben.Seb hat geschrieben:Mir wurde gesagt ich soll den Betrag aus der GuV meiner UG in meine private Einkommenssteuererklärung mit aufnehmen, was ich leider nicht nachvollziehen kann, da UG und Private Steuererklärung 2 paar Schuhe sind.
Du als GF hast Dein Geld über eine Lohnabrechnung zu kriegenund nicht über irgendeine Handbuchführung. Dein Gehalt unterliegt wie jedes Unternehmergehalt dem Lohnsteuerabzug. Das gilt auch, wenn SV-freiheit besteht.
Nur eine Gewinnausschüttung ist als Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Ein Verlust natürlich nur, wenn Du ihn aus Eigenmitteln ausgleichst.
Genausowenig wie die Einzahlung auf ein Sparkonto. Wenn Du eine Stammeinlage leistest, "zockst" Du mit diesem privaten Geld.Seb hat geschrieben:Und nochwas, kann man die Stammeinlage als Ausgabe irgendwo in die EKS aufnehmen?

Gruß
Rainer
Re: UG GuV Angabe in der Einkommenssteuererklärung?
ok super,
danke
also hat mich mein gesunder Menschenverstand nicht verlassen
danke
also hat mich mein gesunder Menschenverstand nicht verlassen
