Daraus ergeben sich nun drei Fragen:
- Muss das Gewerbe formhalber dennoch angemeldet werden (um anschließend wieder abgemeldet zu werden)?
- Wie sieht in diesem Fall ein Jahresabschluss für das Finanzamt aus (eine Bilanz, die der Eröffnungsbilanz entspricht, und eine GUV mit lauter Nullen)?
- Wie sieht die einfachste Form der Auflösung aus?
Herzlichen Dank!