Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
OMG
Zuletzt geändert von sparer am 01.11.2011, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Hallo Sparer,
eine Variante hast Du gar nicht aufgeführt:
Als Gesellschafter der UG springt ein Strohmann ein. Damit bist Du pflichtversichert und zahlst normalen GKV-Beitrag. Nur wenn Du mehr als 50% der Anteile hältst, fliegst Du aus der SV (auch aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Der Preis dafür: Du darfst Dich niemals mit diesem Strohmann verkrachen... (also bitte nicht der Ehegatte oder der Lebensgefährte - der Bruder ist schon besser)
Gruß
Rainer
eine Variante hast Du gar nicht aufgeführt:
Als Gesellschafter der UG springt ein Strohmann ein. Damit bist Du pflichtversichert und zahlst normalen GKV-Beitrag. Nur wenn Du mehr als 50% der Anteile hältst, fliegst Du aus der SV (auch aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Der Preis dafür: Du darfst Dich niemals mit diesem Strohmann verkrachen... (also bitte nicht der Ehegatte oder der Lebensgefährte - der Bruder ist schon besser)
Gruß
Rainer
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Har er doch:
Zu diesem Punkt 7 fällt mir aber noch die Holding-Konstruktion ein. UG 1 (Beteiligungsges., kein Gehalt, keine Soz.Vers.Beiträge, 100% GF-Gesellschafter) und UG 2 (Betriebsges., Anteile 100% bei UG 1, Angestellter GF und somit SV-Pflicht).
Auf der anderen Seite denke ich aber auch daran, dass solche Konstrukte immer einen gewissen Aufwand verursachen, der bezahlt werden will. Also muss das Geschäft auch entsprechende Gewinne abwerfen und dann sollte auch das Geld für die Mindestbemessungsgrenze (ca. 1900,- bzw. 1280,- Euro) der gKV vorhanden sein, was meint ihr?
Zitat:
...Für freiwillig versicherte Selbstständige beträgt dieser Wert mindestens 1.916,25 Euro (2011), für Existenzgründer 1.277,50 Euro (2011). Existenzgründer ist man nach dem Gesetz insbesondere dann, wenn man im Rahmen der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch, 3. Teil) einen (Existenz-)Gründungszuschuss erhält. Auch ohne Bezug des Zuschusses kann für Selbstständige der niedrigere Mindestbeitrag gelten, wenn sie der Kasse gegenüber nachweisen können, dass sie der nicht reduzierte Mindestbeitrag unzumutbar belasten würde (Anforderungen ähnlich ALG II)....
Ein sehr ausführlicher Thread, der eigentlich schon alles enthält und m.E. sehr gut recherchiert ist.7. Zahlreiche Problemlösungen zielen ab auf Einsatz von Hiwis, d.h. ein sog. "Dritter" (tatsächlich Zweiter) hält die Anteile, und somit ist man als UG-GF "nur Angestellter", nicht "Unternehmer", und somit kann man sich auf 400-euro-Basis, in der Gleitzone oder wie auch immer bezahlen lassen. Diese Konstruktionen machen aber ERPRESSBAR (durch den Dritten und durch alle etwaigen Mitwisser), weil sie tatsächlich strafrechtlich relevanten Sozialversicherungsbetrug darstellen ; mir geht es hier um Problemlösungen, die LEGALE Umgehung des Mindest-Abzocks-KV-Betrags sind, nicht um strafbare "Lösungen".
Zu diesem Punkt 7 fällt mir aber noch die Holding-Konstruktion ein. UG 1 (Beteiligungsges., kein Gehalt, keine Soz.Vers.Beiträge, 100% GF-Gesellschafter) und UG 2 (Betriebsges., Anteile 100% bei UG 1, Angestellter GF und somit SV-Pflicht).
Auf der anderen Seite denke ich aber auch daran, dass solche Konstrukte immer einen gewissen Aufwand verursachen, der bezahlt werden will. Also muss das Geschäft auch entsprechende Gewinne abwerfen und dann sollte auch das Geld für die Mindestbemessungsgrenze (ca. 1900,- bzw. 1280,- Euro) der gKV vorhanden sein, was meint ihr?
Zitat:
...Für freiwillig versicherte Selbstständige beträgt dieser Wert mindestens 1.916,25 Euro (2011), für Existenzgründer 1.277,50 Euro (2011). Existenzgründer ist man nach dem Gesetz insbesondere dann, wenn man im Rahmen der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch, 3. Teil) einen (Existenz-)Gründungszuschuss erhält. Auch ohne Bezug des Zuschusses kann für Selbstständige der niedrigere Mindestbeitrag gelten, wenn sie der Kasse gegenüber nachweisen können, dass sie der nicht reduzierte Mindestbeitrag unzumutbar belasten würde (Anforderungen ähnlich ALG II)....
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Hallo Sparer,
in Deutschland herrscht zwar KV-pflicht, aber ein nicht SV-pflichtiger GF muss nicht unbedingt die gesetzliche Krankenkasse wählen, sondern kann sich auch bei einer privaten KV versichern.
In der Regel ist die private KV billiger als die gesetzliche; versichert ist allerdings nur eine Person. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen (Hausfrauen, Kinder) sind in der gesetzlichen KV beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). In der privaten KV benötigten diese hingegen jeweils eine eigene Versicherung.
Was preiswerter ist, hängt also von Deinem Familienstand ab.
Gruß
Rainer
in Deutschland herrscht zwar KV-pflicht, aber ein nicht SV-pflichtiger GF muss nicht unbedingt die gesetzliche Krankenkasse wählen, sondern kann sich auch bei einer privaten KV versichern.
In der Regel ist die private KV billiger als die gesetzliche; versichert ist allerdings nur eine Person. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen (Hausfrauen, Kinder) sind in der gesetzlichen KV beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). In der privaten KV benötigten diese hingegen jeweils eine eigene Versicherung.
Was preiswerter ist, hängt also von Deinem Familienstand ab.
Gruß
Rainer
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
OMG
Zuletzt geändert von sparer am 01.11.2011, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Hallo Sparer,
und wie sieht das mit dem Strohmann als Shareholder (Bruder oder so) aus? Statt das Stammkapital einzuzahlen, machst Du mit ihm einen Kreditvertrag (von dem keine DRV etwas weiß) und er zahlt das von Dir in Empfang genommene Geld in seinem Namen ein und unterschreibt für Dich den Wisch beim Notar. Dann bist Du Sv-pflichtig, also in der GKV.
Gruß
Rainer
und wie sieht das mit dem Strohmann als Shareholder (Bruder oder so) aus? Statt das Stammkapital einzuzahlen, machst Du mit ihm einen Kreditvertrag (von dem keine DRV etwas weiß) und er zahlt das von Dir in Empfang genommene Geld in seinem Namen ein und unterschreibt für Dich den Wisch beim Notar. Dann bist Du Sv-pflichtig, also in der GKV.
Gruß
Rainer
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Okay, das hier ist offenbar eine Hobbyseite, auf der permanent zum Sozialversicherungsbetrug aufgefordert wird und der Anwalt z.B. nur teilnimmt, um seine Vorratsgesellschaften zu promoten, und somit ist das für mich kein Forum.
Und, Riese, wenn Sie sich schon für Ihren Lebensrest erpressbar machen lassen wollen - Ihren Bruder lernen Sie spätestens dann kennen, wenn ihre Eltern ins Heim müssen und die Zankerei losgeht, wer die 4500 euro Pflegekosten pro Monat und Nase bezahlt -: Den 25k Kredit zahlt Ihnen Ihr Bruder von den 250k Gewinn, die er an Ihrer Stelle p.a. einsteckt, gern einmalig zurück.
Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass ich nach Möglichkeiten suche, die Mindestbeiträge OHNE Sozialversicherungsbetrug (z.T.) zu sparen, also entsprechend Steuerflucht (legal) / Steuerbetrug (kriminell bzw. kriminalisiert, jedenfalls pönalisiert).
Da ich danach aber offensichtlich allein suche, brauche ich das nicht in einem / diesem Forum zu tun.
Und, Riese, wenn Sie sich schon für Ihren Lebensrest erpressbar machen lassen wollen - Ihren Bruder lernen Sie spätestens dann kennen, wenn ihre Eltern ins Heim müssen und die Zankerei losgeht, wer die 4500 euro Pflegekosten pro Monat und Nase bezahlt -: Den 25k Kredit zahlt Ihnen Ihr Bruder von den 250k Gewinn, die er an Ihrer Stelle p.a. einsteckt, gern einmalig zurück.
Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass ich nach Möglichkeiten suche, die Mindestbeiträge OHNE Sozialversicherungsbetrug (z.T.) zu sparen, also entsprechend Steuerflucht (legal) / Steuerbetrug (kriminell bzw. kriminalisiert, jedenfalls pönalisiert).
Da ich danach aber offensichtlich allein suche, brauche ich das nicht in einem / diesem Forum zu tun.
Re: Vermeidung der grotesken KV-Minimalbeiträge ?
Liebe Diskussionsteilnehmer,
Ton und Inhalt der Diskussion beginnen in grenzwertige Regionen abzudriften. Bitte beachten Sie die Forenregeln. Diskutieren Sie höflich und sachlich miteinander, um eine Eskalation oder Schließung dieses Threads zu vermeiden.
Freundliche Grüße
Ihre Foerderland-Foren-Administration
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