... eine GmbH mit 2 Gesellschaftern (Stammkap.zu 2 x 12500 EUR voll einbezahlt) hätte keine Schulden, keine laufenden Kredite und keine offenen Rechnungen (wirklich alles zu 100% bezahlt) und die beiden Gesellschafter würden sich überlegen, die GmbH nicht weiter fortführen zu wollen, weil beide ihren Anteil anders investieren wollten.
Das Guthaben der GmbH enspricht knapp dem Stammkapital, nach Verkauf aller vorhandenen Sachwerte knapp mehr als das Stammkapital...
Welche Möglichkeiten würden für die 2 Gesellschafter bestehen, schnellstmöglich (trotz Sperrfrist gem. GmbHG) an die Auszahlung der Einlage von je 12.500 EUR zu kommen?
Eine Auflösung der GmbH hätte ja die Sperrfrist zur Folge.
Fragt da überhaupt jemand nach, wenn keine Gläubiger mehr vorhanden sind? Sprich: Hätten die Gesellschafter mit Folgen zu rechnen, wenn die Auflösung eingeleitet wird, Sie sich aber bereits direkt am Stammkapital bedienen? (oder gilt: wo kein Kläger da kein Richter?) Mit Gläubigern ist in keiner Weise zu rechnen...
Wäre rein rechtlich eine Umwandlung der GmbH zu einem Einzelunternehmen möglich, bei dem einer der Gesellschafter die "Rechtsnachfolge" komplett übernimmt, damit auch die Rechte und Pflichten der GmbH (es bestehen de fakto keinerlei Verpflichtungen) und dann das Guthaben entnimmt und den anderen Gesellschafter auszahlt?
Vielen Dank für "Denkeanstösse"
