e.K Gründung
e.K Gründung
Guten Tag,
ich habe seit letztem Jahr ein Gewerbe angemeldet als Einzelunternehmer.
Nun möchte ich aufgrund des etwas seriöserem Auftreten mich ins Handelsregister eintragen um "e.K" zu werden.
Wie läuft das ganze ab, wenn bereits ein Gewerbe angemeldet ist?
Muss ich das Gewerbe ändern lassen oder reicht der Gang zum Notar um sich ins Handelsregister eintragen zu lassen?
Da ich dann auch die 19% Umsatzsteuer ausweisen möchte, müsste dies dem Finanzamt gemeldet werden. Sollte ich dazu nochmals den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen oder reicht ein Telefonat mit dem Finanzamt?
Auf Antworten freue ich mich.
Gruß
Bade
ich habe seit letztem Jahr ein Gewerbe angemeldet als Einzelunternehmer.
Nun möchte ich aufgrund des etwas seriöserem Auftreten mich ins Handelsregister eintragen um "e.K" zu werden.
Wie läuft das ganze ab, wenn bereits ein Gewerbe angemeldet ist?
Muss ich das Gewerbe ändern lassen oder reicht der Gang zum Notar um sich ins Handelsregister eintragen zu lassen?
Da ich dann auch die 19% Umsatzsteuer ausweisen möchte, müsste dies dem Finanzamt gemeldet werden. Sollte ich dazu nochmals den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen oder reicht ein Telefonat mit dem Finanzamt?
Auf Antworten freue ich mich.
Gruß
Bade
Re: e.K Gründung
Nach deiner Eintragung in das Handelsregister musst dich bei deinem Gewerbeamt melden und dort die Rechtsform Änderung bekannt geben.
Was die 19% Umsatzsteuer angeht, weiß ich es nicht genau, da solltest du dich lieber nocheinaml genauer darüber informieren.
Was die 19% Umsatzsteuer angeht, weiß ich es nicht genau, da solltest du dich lieber nocheinaml genauer darüber informieren.