Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Hallo,
wir sind mehrere Designer, die eine Art "Akquise-Netzwerk" bilden möchten. Wir möchten allerdings erst einmal ohne grossen rechtlichen Aufwand erste "Testballons" loslassen: gemeinsame Akquise, gemeinsamer Flyer, gemeinsamer Webauftritt. Jeder soll bei Auftragserteilung auf weiterhin auf eigene Rechnung und Haftung arbeiten. Mit anderen Worten: Wir bieten als Einzelunternehmer innerhalb der Akquise ein breites Spektrum an spezialisierten Einzelkämpfern an.
Frage: Sind wir damit automatisch eine GbR oder weiterhin Einzelunternehmer? Wir möchten zu Anfang ebenfalls Rechtsformen wie eine Partnerschaftsgesellschaft vermeiden.
Mit sommerlichen Grüssen
velvet
wir sind mehrere Designer, die eine Art "Akquise-Netzwerk" bilden möchten. Wir möchten allerdings erst einmal ohne grossen rechtlichen Aufwand erste "Testballons" loslassen: gemeinsame Akquise, gemeinsamer Flyer, gemeinsamer Webauftritt. Jeder soll bei Auftragserteilung auf weiterhin auf eigene Rechnung und Haftung arbeiten. Mit anderen Worten: Wir bieten als Einzelunternehmer innerhalb der Akquise ein breites Spektrum an spezialisierten Einzelkämpfern an.
Frage: Sind wir damit automatisch eine GbR oder weiterhin Einzelunternehmer? Wir möchten zu Anfang ebenfalls Rechtsformen wie eine Partnerschaftsgesellschaft vermeiden.
Mit sommerlichen Grüssen
velvet
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Servus,velvet hat geschrieben:...gemeinsame Akquise, gemeinsamer Flyer, gemeinsamer Webauftritt....
in meinen Augen alles Anzeichen einer GbR.
Wie willst du dem KD die Eigenständigkeit der "Werbepartner" erklären?
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Hallo,
jeder agiert quasi als "Agent" für die anderen. Erfolgreiche Akquise wird honoriert.
Der Flyer besteht aus einzelnen, auswechselbaren Seiten, jeder tritt als gesondertes "Gewerk" auf.
Der Auftraggeber erhält Angebote, auf die jeder aus dem teilnehmende Netzwerker auf eigenem Briefbogen abgibt.
Was bedeutet "KD"?
Gruß
velvet
jeder agiert quasi als "Agent" für die anderen. Erfolgreiche Akquise wird honoriert.
Der Flyer besteht aus einzelnen, auswechselbaren Seiten, jeder tritt als gesondertes "Gewerk" auf.
Der Auftraggeber erhält Angebote, auf die jeder aus dem teilnehmende Netzwerker auf eigenem Briefbogen abgibt.
Was bedeutet "KD"?
Gruß
velvet
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
@garbsWie willst du dem KD die Eigenständigkeit der "Werbepartner" erklären?
Ich würde es als Bürogemeinschaft verschiedener Designer sehen, wenn man das dem Kunden deutlich machen kann, dann ist es keine GbR.
@velvet
KD = Kunde
MfG
MGB-Consulting
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Grenzwertig.
Ob eine GbR vorliegt, bemisst sich an objektiven Kriterien und nicht, wie man es den Kunden klarmacht.
Ob eine GbR vorliegt, bemisst sich an objektiven Kriterien und nicht, wie man es den Kunden klarmacht.
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Hallo,
welcher Punkt rückt uns denn in die Nähe der "Grenzwertigkeit"?
Eine Darstellung als Bürogemeinschaft scheint schwierig, da 2 Netzwerker in anderen Räumlichkeiten arbeiten (1x nebenan, 1x anderer OT). Alle sind weiterhin als freiberufliche Einzelkämpfer unterwegs.
Bei einigen Kunden sehen wir aber bessere Akquisechancen durch das breite Spektrum, das im Netzwerk angeboten werden kann.
Wie lauten die objektiven Kriterien einer GbR (bzw. da Freiberufler: Partnergesellschaft) die in unserem Fall anzuwenden wären?
Gruß und Danke
velvet
welcher Punkt rückt uns denn in die Nähe der "Grenzwertigkeit"?
Eine Darstellung als Bürogemeinschaft scheint schwierig, da 2 Netzwerker in anderen Räumlichkeiten arbeiten (1x nebenan, 1x anderer OT). Alle sind weiterhin als freiberufliche Einzelkämpfer unterwegs.
Bei einigen Kunden sehen wir aber bessere Akquisechancen durch das breite Spektrum, das im Netzwerk angeboten werden kann.
Wie lauten die objektiven Kriterien einer GbR (bzw. da Freiberufler: Partnergesellschaft) die in unserem Fall anzuwenden wären?
Gruß und Danke
velvet
Zuletzt geändert von velvet am 14.07.2010, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
§ 705
Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Re: Einzelunternehmer trotz gemeinsame Akquise?
Danke bis hierher. Ich schick aber noch eine Frage hinterher
:
Was ist mit der Konstellation als Interessengemeinschaft einzeln handelnder Freiberufler, die entweder Andere als "Subs" engagieren oder jeweils einzelne Angebote/Rechnungen abgeben?
Gruß
velvet

Was ist mit der Konstellation als Interessengemeinschaft einzeln handelnder Freiberufler, die entweder Andere als "Subs" engagieren oder jeweils einzelne Angebote/Rechnungen abgeben?
Gruß
velvet