Mein Bruder ist ein Kleingewerbetreibender ohne E.K und er muss keine Steuern zahlen.
Hallo ...
ich gehe mal davon aus, dass Ihr Bruder umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer gemäß Â§ 19 (1) UStG ist und keine Umsatzsteuer ausweist.
Dies hat jedoch absolut NICHTS mit einer Steuerbefreiung nach EStG zu tun, d.h. wenn er Gewinne macht, dann muss er diese über die Einkommensteuererklärung erklären und die darauf zu entrichtende Einkommensteuer ans Finanzamt abführen.
Hinsichtlich Gewerbetreibendem und Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht lediglich der Unterschied, dass alle Gesellschafter wechselseitig für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, insoweit vielleicht ein wenig mehr an Privatvermögen vorhanden ist, aus der sich Gläubiger befriedigen können.
MfG
MGB-Consulting
PS: Sie verfügen über erschreckend wenig Wissen, sodass es Ihnen nicht ernsthaft helfen wird, wenn man Ihnen ein paar Fragen in Foren beantwortet. Tun Sie sich selbst einen Gefallen und kaufen Sie sich ein kleines Büchlein über Existenzgründungen, lesen Sie es durch und fragen Sie dann gezielt nach.