GbR oder GmbH
GbR oder GmbH
Hallo zusammen!
Ich werde nächsten Sommer mit 2 Partnern ein Erfrischungsgetränk regional
Einführen bei einem Kapitalbedarf von schätzungsweise 15.000 - 20.000 €
Wir waren zunächst recht sicher, erst einmal als GbR zu agieren, allerdings bekommen wegen der Haftungsfragen so langsam kalte Füße.
Lohnt sich für ein so kleines Projekt eine GmbH?
Danke im Voraus!
Ich werde nächsten Sommer mit 2 Partnern ein Erfrischungsgetränk regional
Einführen bei einem Kapitalbedarf von schätzungsweise 15.000 - 20.000 €
Wir waren zunächst recht sicher, erst einmal als GbR zu agieren, allerdings bekommen wegen der Haftungsfragen so langsam kalte Füße.
Lohnt sich für ein so kleines Projekt eine GmbH?
Danke im Voraus!
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- Registriert: 25.10.2011, 10:23
Re: GbR oder GmbH
@jaka ...
.... in jedem Fall. Produkthaftung nur als Beispiel. Denke nur einmal an die gefrorenen Erdbeeren aus China. Musst Du Dich auf ein Erfrischungsgetränk beschränken. Git es da keine unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, Farbvarianten und Größenklassen in der Abfüllung, diverenzierte Zielgruppen?
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
.... in jedem Fall. Produkthaftung nur als Beispiel. Denke nur einmal an die gefrorenen Erdbeeren aus China. Musst Du Dich auf ein Erfrischungsgetränk beschränken. Git es da keine unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, Farbvarianten und Größenklassen in der Abfüllung, diverenzierte Zielgruppen?
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
Re: GbR oder GmbH
Hallo Jaka,
eigentlich sind die GbR und die oHG tot seit es die UG gibt.
Mit wenig Stammkapital und Musterprotokoll gründest Du eine "Verwaltungs-UG". Anschließend gründen diejengen, die die GbR oder die oHG gründen wollten, eine KG und nehmen die UG als Komplementärin mit ins Boot.
Das Kapital der UG & Co KG liegt also nicht bei der UG (die gar nicht am Kapital beteiligt ist), sondern bei den Kommanditisten. Die UG vereitelt nur die Durchgriffshaftung.
Gruß
Rainer
eigentlich sind die GbR und die oHG tot seit es die UG gibt.
Mit wenig Stammkapital und Musterprotokoll gründest Du eine "Verwaltungs-UG". Anschließend gründen diejengen, die die GbR oder die oHG gründen wollten, eine KG und nehmen die UG als Komplementärin mit ins Boot.
Das Kapital der UG & Co KG liegt also nicht bei der UG (die gar nicht am Kapital beteiligt ist), sondern bei den Kommanditisten. Die UG vereitelt nur die Durchgriffshaftung.
Gruß
Rainer