Geschäftsjahr der UG bei Gründung nach Musterprotokoll
Geschäftsjahr der UG bei Gründung nach Musterprotokoll
Hallo Zusammen,
ich verzweifel gerade an der Frage welches Geschäftsjahr eine UG hat, die mit dem Musterprotokoll gegründet wurde.
ZT finde ich die Aussage, dass das erste GJ automatisch zum Rumpfgeschäftsjahr wird und im Folgejahr das Geschäftsjahr = Kalenderjahr wäre.
Ein Telefonat mit der IHK ergab die Aussage, dass ein Gesellschafterbeschluss über das Rumpfgeschäftsjahr getroffen werden muss und dann eine Eintragung beim Handelsregister erfolgen muss (da es sich um eine Satzungsänderung handeln würde).
Im Handelregisterauszug ist kein GJ angegeben und das Musterprotokoll enthält ja auch keine Angabe zum GJ.
Kann jemand hier weiterhelfen?
ich verzweifel gerade an der Frage welches Geschäftsjahr eine UG hat, die mit dem Musterprotokoll gegründet wurde.
ZT finde ich die Aussage, dass das erste GJ automatisch zum Rumpfgeschäftsjahr wird und im Folgejahr das Geschäftsjahr = Kalenderjahr wäre.
Ein Telefonat mit der IHK ergab die Aussage, dass ein Gesellschafterbeschluss über das Rumpfgeschäftsjahr getroffen werden muss und dann eine Eintragung beim Handelsregister erfolgen muss (da es sich um eine Satzungsänderung handeln würde).
Im Handelregisterauszug ist kein GJ angegeben und das Musterprotokoll enthält ja auch keine Angabe zum GJ.
Kann jemand hier weiterhelfen?
-
- Beiträge: 631
- Registriert: 25.10.2011, 10:23
Re: Geschäftsjahr der UG bei Gründung nach Musterprotokoll
@lucylucy ...
.... das mit dem Rumpfgeschäftsjahr ist so richtig, wenn Du normal während des Jahres gründest. Es können aber auch berechtigte Gründe geben von diesem kalendarischen Geschäftsjahr abzuweichen. Dies muss ausdrücklich bei der Gründung auch erklärt werden. Dies ist beispielsweise in der Schmuckbranche, bei Spielwaren, Weinhandel und ähnlichen Gewerben möglich, die saisonal ausgerichtet sind und zum üblichen kalendarischen Jahresende eine Hochsaison (Weihnachtsgeschäft) haben. Bei Gesellschaftsgründungen gibt Dir da aber der Notar Auskunft. Andere Lösung, - einfach einmal das Registergericht oder das Finanzamt anrufen und fragen.
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
.... das mit dem Rumpfgeschäftsjahr ist so richtig, wenn Du normal während des Jahres gründest. Es können aber auch berechtigte Gründe geben von diesem kalendarischen Geschäftsjahr abzuweichen. Dies muss ausdrücklich bei der Gründung auch erklärt werden. Dies ist beispielsweise in der Schmuckbranche, bei Spielwaren, Weinhandel und ähnlichen Gewerben möglich, die saisonal ausgerichtet sind und zum üblichen kalendarischen Jahresende eine Hochsaison (Weihnachtsgeschäft) haben. Bei Gesellschaftsgründungen gibt Dir da aber der Notar Auskunft. Andere Lösung, - einfach einmal das Registergericht oder das Finanzamt anrufen und fragen.
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
Re: Geschäftsjahr der UG bei Gründung nach Musterprotokoll
Vielen Dank Jürgen Arnold!
In unserem Fall hätten wir gerne das Rumpfgeschäftsjahr und dann das Kalenderjahr.
Kann man auch irgendwo nachlesen, dass dies automatisch eintritt (also 1. GJ = Rumpfgeschäftsjahr, danach wird das Geschäftsjahr zum Kalenderjahr) oder ist das eher "geübte Praxis"?
In unserem Fall hätten wir gerne das Rumpfgeschäftsjahr und dann das Kalenderjahr.
Kann man auch irgendwo nachlesen, dass dies automatisch eintritt (also 1. GJ = Rumpfgeschäftsjahr, danach wird das Geschäftsjahr zum Kalenderjahr) oder ist das eher "geübte Praxis"?
-
- Beiträge: 631
- Registriert: 25.10.2011, 10:23
Re: Geschäftsjahr der UG bei Gründung nach Musterprotokoll
@lucylucy....
.... das ist gängige Praxis. Also keine Not in Verzug. Anfangen und das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr abschließen, - habe ich auch so gemacht, und wenn es nur drei Monate sind. Ist eben so ..... viel Erfolg
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -
.... das ist gängige Praxis. Also keine Not in Verzug. Anfangen und das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr abschließen, - habe ich auch so gemacht, und wenn es nur drei Monate sind. Ist eben so ..... viel Erfolg
MfG Jürgen Arnold
- www.uvis.de -