US Corporation, eine Alternative zur Limited oder GmbH?
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
US Corporation, eine Alternative zur Limited oder GmbH?
Hallo User,
der Weg für ausländische Gesellschaften ist frei!
Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“.
Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen
GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige
Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften
gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche
Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen
werden muss.
der Weg für ausländische Gesellschaften ist frei!
Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“.
Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen
GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige
Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften
gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche
Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen
werden muss.
-
- Beiträge: 62
- Registriert: 02.05.2005, 21:50
Hallo US Corporation,
der Name klingt ja recht professionell, aber der Beitrag eher nach einem Standardeintrag.... oder besser einem Nachrichtenblatt.
Ist das jetzt die Alternative zur GmbH oder AG, neben der Limited?
Warum schreiben Sie "GmbH- bzw. AG-Ersatz"? Es gibt doch genug Gründe zwischen diesen beiden Rechtsformen zu wählen. Der Gesetzgeber hätte doch sonst eine Rechtsform weggelassen.
Grüße,
Stadtmensch.
der Name klingt ja recht professionell, aber der Beitrag eher nach einem Standardeintrag.... oder besser einem Nachrichtenblatt.
Ist das jetzt die Alternative zur GmbH oder AG, neben der Limited?
Warum schreiben Sie "GmbH- bzw. AG-Ersatz"? Es gibt doch genug Gründe zwischen diesen beiden Rechtsformen zu wählen. Der Gesetzgeber hätte doch sonst eine Rechtsform weggelassen.
Grüße,
Stadtmensch.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
Hallo Stadtmensch,
das Problem bei deutschen Kapitalgesellschaften sind doch die hohen Gründungskosten. Sicher ist die Ltd eine optimale Lösung gewesen, nur soll das GmbH Gesetzt bald abgeändert werden, so dass die Ltd nicht mehr interessant sein wird.
Der wichtigste Vorteil einer US Corporation ist die Anonymität.
Denn was soll eine gescheiterter Existens für eine Rechtsform gründen, ohne das irgendjemand sieht, wer Inhaber der Firma ist ???
das Problem bei deutschen Kapitalgesellschaften sind doch die hohen Gründungskosten. Sicher ist die Ltd eine optimale Lösung gewesen, nur soll das GmbH Gesetzt bald abgeändert werden, so dass die Ltd nicht mehr interessant sein wird.
Der wichtigste Vorteil einer US Corporation ist die Anonymität.
Denn was soll eine gescheiterter Existens für eine Rechtsform gründen, ohne das irgendjemand sieht, wer Inhaber der Firma ist ???
-
- Beiträge: 62
- Registriert: 02.05.2005, 21:50
Hallo,
dient denn nicht das Deutsche Recht gerade dem Gläubiger- und Verbraucherschutz.
Zwar ist im Fall einer gescheiterten Existenz oder Insolvenz nicht immer die Unternehmensführung verantwortlich, aber im großen und ganzen gehen von der Unternehmensführung die Geschicke aus!!! Wenn diese dann wieder anonym eine neue Gesellschaft mit Haftungsbefreiung gründen können.... dann könnte eine Fortsetzung der Missgeschicke folgen.
Außerdem kommt doch der Fall des "Moral Hazard" bei Anonymität ganz schnell ins Spiel.
Grüße.
dient denn nicht das Deutsche Recht gerade dem Gläubiger- und Verbraucherschutz.
Zwar ist im Fall einer gescheiterten Existenz oder Insolvenz nicht immer die Unternehmensführung verantwortlich, aber im großen und ganzen gehen von der Unternehmensführung die Geschicke aus!!! Wenn diese dann wieder anonym eine neue Gesellschaft mit Haftungsbefreiung gründen können.... dann könnte eine Fortsetzung der Missgeschicke folgen.
Außerdem kommt doch der Fall des "Moral Hazard" bei Anonymität ganz schnell ins Spiel.
Grüße.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
Anonymität bei eine US Corporation
Ich interessiere mich für die Gründung einer US Corporation und habe dazu folgende Fragen:
- Wie lange dauert die Gründung?
- Ist die Anonymität gesichert?
- Ich möchte in Deutschland mit der Firma tätig werden. Wie kann ich diese in Deutschland eintragen bzw. kann ich diese überhaupt hier eintragen lassen?
- Wie funktioniert das mit der Steuer?
- Muss ich zwingend Aktien ausgeben
Danke im Voraus für die Antworten.
- Wie lange dauert die Gründung?
- Ist die Anonymität gesichert?
- Ich möchte in Deutschland mit der Firma tätig werden. Wie kann ich diese in Deutschland eintragen bzw. kann ich diese überhaupt hier eintragen lassen?
- Wie funktioniert das mit der Steuer?
- Muss ich zwingend Aktien ausgeben
Danke im Voraus für die Antworten.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
Werter User US Corporation,
nehmen wir mal nur unter FAQ in Ihrer Website die Ausführungen
"Gründung einer GmbH, Ltd oder US:
1. Sie machen Werbung, indem Sie andere Gesellschaftsformen
schlecht machen, toll.
2. Sie schreiben, daß Gewerbeämter schnell eine Scheinexistenz
in England nachweisen und daß die Erteilung eines Gewerbeverbots
schnell gegeben ist. Selten so einen Schwachsinn gehört.
3. Sie schreiben, wenn eine US-Gesellschaft aus den USA fakturiert, liegt
die Steuerpflicht zwischen 15% und 34%. Das ist der absolute
Hammer. Ich stelle mir das richtig bildlich vor: Die Steuerprüfung
in Deutschland ist tief beeindruckt und geht sofort wieder.
4. Wie lenkt man eine Gesellschaft auf U.S. Konten, braucht man hiefür
einen Führerschein (PKW oder LKW)?
Ich kann nur alle Existenzgründer beglückwünschen, die mit Ihnen eine
Firma gründen.
trading
nehmen wir mal nur unter FAQ in Ihrer Website die Ausführungen
"Gründung einer GmbH, Ltd oder US:
1. Sie machen Werbung, indem Sie andere Gesellschaftsformen
schlecht machen, toll.
2. Sie schreiben, daß Gewerbeämter schnell eine Scheinexistenz
in England nachweisen und daß die Erteilung eines Gewerbeverbots
schnell gegeben ist. Selten so einen Schwachsinn gehört.
3. Sie schreiben, wenn eine US-Gesellschaft aus den USA fakturiert, liegt
die Steuerpflicht zwischen 15% und 34%. Das ist der absolute
Hammer. Ich stelle mir das richtig bildlich vor: Die Steuerprüfung
in Deutschland ist tief beeindruckt und geht sofort wieder.
4. Wie lenkt man eine Gesellschaft auf U.S. Konten, braucht man hiefür
einen Führerschein (PKW oder LKW)?
Ich kann nur alle Existenzgründer beglückwünschen, die mit Ihnen eine
Firma gründen.
trading
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
Werter Traiding,
unsere Kunden kommen nicht alle aus der BRD.
Vielleicht 50 % unserer Kunden kommen aus dem deutschsprachigen Raum (BRD, Schweiz, Austria).
Wir dürfen nicht vergessen, dass wenn ein Franzose eine US Gesellschaft gründet, in Frankreich ganz andere Regelungen im Steuergesetzt niedergeschrieben sind. Nicht jedes Steuersystem ist wie in Deutschland.
Grundsätzlich vertreten wir die Meinung, dass wenn ein in Deutschland lebender eine Corportion oder LLC etc gründet, er die Steuern in der BRD abzuführen hat! Alles andere wäre schlichtweg falsch.
Das BMF hat am 19.03.2004 eine Ausführung zur Veranlagung einer LLC veröffentlich:
Zitat:
Ein Steuerfluchtmodell ist die US-Corporation nicht. Obwohl die Auslandsfirmen offiziell ihren Sitz in Florida oder einem anderen US-Bundesstaat haben, zahlen sie in der Regel ihre Steuern in Deutschland. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt im US-Bundesstaat Florida nur eine geringe jährliche Pauschalbesteuerung an.
Zitat Ende
unsere Kunden kommen nicht alle aus der BRD.
Vielleicht 50 % unserer Kunden kommen aus dem deutschsprachigen Raum (BRD, Schweiz, Austria).
Wir dürfen nicht vergessen, dass wenn ein Franzose eine US Gesellschaft gründet, in Frankreich ganz andere Regelungen im Steuergesetzt niedergeschrieben sind. Nicht jedes Steuersystem ist wie in Deutschland.
Grundsätzlich vertreten wir die Meinung, dass wenn ein in Deutschland lebender eine Corportion oder LLC etc gründet, er die Steuern in der BRD abzuführen hat! Alles andere wäre schlichtweg falsch.
Das BMF hat am 19.03.2004 eine Ausführung zur Veranlagung einer LLC veröffentlich:
Zitat:
Ein Steuerfluchtmodell ist die US-Corporation nicht. Obwohl die Auslandsfirmen offiziell ihren Sitz in Florida oder einem anderen US-Bundesstaat haben, zahlen sie in der Regel ihre Steuern in Deutschland. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt im US-Bundesstaat Florida nur eine geringe jährliche Pauschalbesteuerung an.
Zitat Ende
1. Ihre Website ist in deutsch, also wenden Sie sich an deutsche
Existenzgründer und nicht an französische.
2. Auch in Frankreich wäre das nicht möglich, was Sie auf Ihrer
Website suggerieren.
3. Schreiben Sie doch einfach auf Ihrer Website, was Sie im letzten
Posting bezüglich Steuerpflicht in Deutschland geschrieben haben,
dann ist doch zumindestens 1 Punkt geklärt.
4. Ich warte immer noch auf Ihre Begründung bezüglich Scheinfirma
in England und Gewerbeverbot. Bitte einen konkreten Fall nennen,
daß eine Ltd., die hier in Deutschland arbeitet und ihre Steuern
bezahlt hat, Gewerbeverbot erhalten hat.
Gruß
trading
Existenzgründer und nicht an französische.
2. Auch in Frankreich wäre das nicht möglich, was Sie auf Ihrer
Website suggerieren.
3. Schreiben Sie doch einfach auf Ihrer Website, was Sie im letzten
Posting bezüglich Steuerpflicht in Deutschland geschrieben haben,
dann ist doch zumindestens 1 Punkt geklärt.
4. Ich warte immer noch auf Ihre Begründung bezüglich Scheinfirma
in England und Gewerbeverbot. Bitte einen konkreten Fall nennen,
daß eine Ltd., die hier in Deutschland arbeitet und ihre Steuern
bezahlt hat, Gewerbeverbot erhalten hat.
Gruß
trading
Trading,
weil ich keinen anderen als Gesellschafter in meiner Firma einsetzen möchte.
Deshalb möchte ich gerne eine anonyme Form wählen.
---------------------------------------------------------------------
US Corporation,
wie funktioniert das mit der Anonymität? Wie werden die Gesellschaftsanteile verteilt und wo wird das eingetragen?
Danke
weil ich keinen anderen als Gesellschafter in meiner Firma einsetzen möchte.
Deshalb möchte ich gerne eine anonyme Form wählen.
---------------------------------------------------------------------
US Corporation,
wie funktioniert das mit der Anonymität? Wie werden die Gesellschaftsanteile verteilt und wo wird das eingetragen?
Danke
WebPilot,
wenn Sie in Deutschland tätig sind, funktioniert das überhaupt nicht, auch wenn Ihnen was anders erzählt wird. Wahrscheinlich wird Ihnen die Konstruktion Treuhänder empfohlen.
Was tun Sie, wenn das Finanzamt nachforscht, eine Gründungsfirma kann sich nicht auf die VerschwÃegenheitspflicht berufen.
Gruß
trading
wenn Sie in Deutschland tätig sind, funktioniert das überhaupt nicht, auch wenn Ihnen was anders erzählt wird. Wahrscheinlich wird Ihnen die Konstruktion Treuhänder empfohlen.
Was tun Sie, wenn das Finanzamt nachforscht, eine Gründungsfirma kann sich nicht auf die VerschwÃegenheitspflicht berufen.
Gruß
trading
Hallo in die Runde,
mittlerweile wird das Thema Wahl der Rechtsform in Deutschland ja immer interessanter...! Bin echt gespannt, wo das hinführt. Die ehemalige Allianz AG hat doch auch schon die Rechtsform der europäischen AG gewählt.
Ich glaube, dass es insgesamt vorteilhaft für die Gründer sein wird. So kann der Gründer wirklich abwägen, welche Rechtsform für ihn unter seinen persönlichen und individuellen Gesichtspunkten am meisten Sinn macht.
So kann er z.B. unter den recht vergleichbaren RF GmbH, bald ev. Mini-GmbH, Us Corporation oder die Limited bzw. Limited & Co. KG wählen.
Wenn ÜBersichtlichkeit besteht, finde ich das klasse.
Grüße in die Runde,
Rüdiger.
mittlerweile wird das Thema Wahl der Rechtsform in Deutschland ja immer interessanter...! Bin echt gespannt, wo das hinführt. Die ehemalige Allianz AG hat doch auch schon die Rechtsform der europäischen AG gewählt.
Ich glaube, dass es insgesamt vorteilhaft für die Gründer sein wird. So kann der Gründer wirklich abwägen, welche Rechtsform für ihn unter seinen persönlichen und individuellen Gesichtspunkten am meisten Sinn macht.
So kann er z.B. unter den recht vergleichbaren RF GmbH, bald ev. Mini-GmbH, Us Corporation oder die Limited bzw. Limited & Co. KG wählen.
Wenn ÜBersichtlichkeit besteht, finde ich das klasse.
Grüße in die Runde,
Rüdiger.
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
Hallo Traiding,
ich beantworte mal die Frage mit dem Treuhänder.
Wir halten nichts von Strohmännern oder Treuhändern. Denn wer möchte gern jemanden Dritten eine Bankvollmacht erteilen. Ich denke mal niemand oder?
Achso noch etwas Traiding:
wenn wir für jeden ausländischen Kunden eine eigene Web Site mit Landessprache hätten, könnten Sie nur nuch Landesflaggen auf unserer Web Site sehen.
Also einigen wir uns auf die englische Sprache, die ist doch weltweit verteilt oder etwa nicht?
ich beantworte mal die Frage mit dem Treuhänder.
Wir halten nichts von Strohmännern oder Treuhändern. Denn wer möchte gern jemanden Dritten eine Bankvollmacht erteilen. Ich denke mal niemand oder?
Achso noch etwas Traiding:
wenn wir für jeden ausländischen Kunden eine eigene Web Site mit Landessprache hätten, könnten Sie nur nuch Landesflaggen auf unserer Web Site sehen.
Also einigen wir uns auf die englische Sprache, die ist doch weltweit verteilt oder etwa nicht?
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 15.08.2007, 12:18
- Wohnort: Naples
Hallo Rüdiger,
das denke ich auch. Eine breite Masse an Gesellschaftsformen ist nicht verkehrt.
So kann sich jeder die Form aussuchen, welche ihm am meinsten zusagt.
Nicht für jeden ist die spanische S. L. oder US Corporation etwas. Die englische Limited ist und bleibt wohl für viele eine gute Lösung um günstig eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
das denke ich auch. Eine breite Masse an Gesellschaftsformen ist nicht verkehrt.
So kann sich jeder die Form aussuchen, welche ihm am meinsten zusagt.
Nicht für jeden ist die spanische S. L. oder US Corporation etwas. Die englische Limited ist und bleibt wohl für viele eine gute Lösung um günstig eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Hallo US Corporation,
danke für die Ausführungen bezüglich Treuhänder, genau darauf wollte ich hinaus. Mit dieser Einstellung heben Sie sich schon einmal von 98%
der Firmengründer ab (Motto: wir lösen alle Ihre Probleme für en Appel und en Ei). Es scheint also, daß bei Ihnen die Werbung in der Website, daß Sie nicht von der Stange, sondern kundenbezogen arbeiten, stimmt.
Mit der Weltsprache englisch stimme ich Ihnen auch zu.
Stimmen Sie mir zu, daß jeder selbst für seine Firma verantwortlich ist und eine Gründungsfirma wie Sie nur Hilfestellung leisten kann. Und daß
eine gute Beratung eben auch Geld kostet?
Stimmen Sie mir auch zu, daß bei einer Firmengründung nicht der
Hauptbewegungsgrund sein kann, vor den Gläubigern davonzulaufen,
sondern daß dies unweigerlich zu neuen Problemen führt?
Gruß
trading
danke für die Ausführungen bezüglich Treuhänder, genau darauf wollte ich hinaus. Mit dieser Einstellung heben Sie sich schon einmal von 98%
der Firmengründer ab (Motto: wir lösen alle Ihre Probleme für en Appel und en Ei). Es scheint also, daß bei Ihnen die Werbung in der Website, daß Sie nicht von der Stange, sondern kundenbezogen arbeiten, stimmt.
Mit der Weltsprache englisch stimme ich Ihnen auch zu.
Stimmen Sie mir zu, daß jeder selbst für seine Firma verantwortlich ist und eine Gründungsfirma wie Sie nur Hilfestellung leisten kann. Und daß
eine gute Beratung eben auch Geld kostet?
Stimmen Sie mir auch zu, daß bei einer Firmengründung nicht der
Hauptbewegungsgrund sein kann, vor den Gläubigern davonzulaufen,
sondern daß dies unweigerlich zu neuen Problemen führt?
Gruß
trading