
Zu meiner Situation:
Ich beabsichtige eine UG zu gründen und dies durch das Arbeitsamt fördern zu lassen. Mit den Grundlagen der UG bin ich vertraut.
Nehmen wir jetzt mal an ich hätte noch eine florierende Limited nebenbei (nur angenommen), habe ich die Möglichkeit diese Gesellschaftsformen in irgend einer Weise zu vereinen?
Vorzugsweise dann als UG.
Natürlich erst nach Ablauf der Förderung.
Wäre ja schwachsinnig beide Gesellschaften zu halten, da Buchhalterisch beide Unternehmen Kosten produzieren und sich dies ja vermeiden liese.
Ist die Verschmelzung möglich?
Wie verhält sich das im Gegensatz zu einer Liquidation der alten Gesellschaft?
Wie würde es sich verhalten wenn die Ltd. Vermögenswerte (Maschinen + Fahrzeuge) in Höhe von sagen wir mal 10 000,-- Euro hätte?
Die Einbringung von Vermögensgegenständen in eine UG (Stammkapital) ist ja scheinbar nicht zulässig.
Viele Fragen...

Danke schön im Voraus.
Grüssle