Welche Rechtsform ??
Welche Rechtsform ??
Hallo
Ich bin seit 4 Jahren Einzelunternehmer im Nebengewerbe mit einer Reinigungsfirma meine Frau arbeitet als Angestellte sowie 5 weitere Mitarbeiter
Ich kümmere mich um den Papierkram und meine Frau dass die Arbeit läuft
Ich möchte gerne das ich mit meiner Frau eine Gesellschaft gründen also beide Gleichberechtigt sind aber viel wichtiger das ich uns beiden jeder ein Gehalt oder Lohn zahle mit Lohnsteuern Rentenbeiträgen Krankenversicherung usw. Der Gewinn Monatlich zurzeit ca. 3500-5000 EUR möchte ich zum Größten teil als Gehalt oder Lohn an uns bezahlen und ein sehr geringer teil als Gewinn verbuchen.
Welche Rechtsform kommt eher in frage irgendwie konnte ich das bei keiner so richtig rauslesen oder gibt es dafür keine Lösung
Ich bin seit 4 Jahren Einzelunternehmer im Nebengewerbe mit einer Reinigungsfirma meine Frau arbeitet als Angestellte sowie 5 weitere Mitarbeiter
Ich kümmere mich um den Papierkram und meine Frau dass die Arbeit läuft
Ich möchte gerne das ich mit meiner Frau eine Gesellschaft gründen also beide Gleichberechtigt sind aber viel wichtiger das ich uns beiden jeder ein Gehalt oder Lohn zahle mit Lohnsteuern Rentenbeiträgen Krankenversicherung usw. Der Gewinn Monatlich zurzeit ca. 3500-5000 EUR möchte ich zum Größten teil als Gehalt oder Lohn an uns bezahlen und ein sehr geringer teil als Gewinn verbuchen.
Welche Rechtsform kommt eher in frage irgendwie konnte ich das bei keiner so richtig rauslesen oder gibt es dafür keine Lösung
Re: Welche Rechtsform ??
Hallo KRS,
UG mit 3 Personen gründen. Schwager muss als Strohmann rein und mehr als 50% des Stammanteils übernehmen (er 6 Euro und Du und Deine Frau je 2 Euro).
Dann das Einzelunternehmen als Kapitalrücklage (Stammkapital geht nicht) einbringen. Damit seid Ihr beide SV-pflichtig. Dazu ist die 3. Person als "Mehrheitshalter" erforderlich. Deine Frau würde natürlich nach Klasse 6 versteuert, weil sie hauptberuflich noch woanders arbeitet.
Gruß
Rainer
UG mit 3 Personen gründen. Schwager muss als Strohmann rein und mehr als 50% des Stammanteils übernehmen (er 6 Euro und Du und Deine Frau je 2 Euro).
Dann das Einzelunternehmen als Kapitalrücklage (Stammkapital geht nicht) einbringen. Damit seid Ihr beide SV-pflichtig. Dazu ist die 3. Person als "Mehrheitshalter" erforderlich. Deine Frau würde natürlich nach Klasse 6 versteuert, weil sie hauptberuflich noch woanders arbeitet.
Gruß
Rainer