Zur Erinnerung:
Ab dem 1.7.2011 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Schuldner und Gläubiger.
Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die neue Pfändungstabelle gemäß Â§ 850c ZPO bekannt gegeben. Wie bereits erwartet, erhöht sich der Grundpfändungsfreibetrag (“Sockelbetragâ€) um 40 Euro. Gemäß Tabelle erreicht der Schutz vor Pfändungen damit ab 01.07.2011 für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen eine Höhe von 1.029,99 Euro (bislang 989,99 Euro), bei Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung 1.419,99 (bislang 1.359,99), usw.
Die neue Tabelle findet sich hier:
Die neue Pfändungstabelle 2011 (Geltung ab 01.07.11)