Kann Haus gepfändet werden, wenn ich als Erbe eingetragen bi
Kann Haus gepfändet werden, wenn ich als Erbe eingetragen bi
Hallo Experten,
mal angenommen jemend schießt mit seinem Einzelunternehmen richtigen Bockmist und es geht an sein Privatvermögen. Was er wirklich besitzt kann ja auch gepfändet werden.
Nur wie verhält es sich wenn man im Elternhaus sein Gewerbe betreibt und als Eerbe eingetragen ist. Könnte das Haus in betracht kommen? Es gehört ja "noch nicht" mir.
Danke + MfG
mal angenommen jemend schießt mit seinem Einzelunternehmen richtigen Bockmist und es geht an sein Privatvermögen. Was er wirklich besitzt kann ja auch gepfändet werden.
Nur wie verhält es sich wenn man im Elternhaus sein Gewerbe betreibt und als Eerbe eingetragen ist. Könnte das Haus in betracht kommen? Es gehört ja "noch nicht" mir.
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Re: Kann Haus gepfändet werden, wenn ich als Erbe eingetrage
Das käme meines Erachtens einer Durchgriffshaftung auf die Eltern gleich für die ich keine rechtliche Grundlage sehe. Anders verhält es sich natürlich, wenn die Eltern als Bürgen aufgetreten sind, dann haften diese natürlich im Rahmen ihrer Bürgschaft und wenn diese nicht begrenzt war ... tja ... dann unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen zu dem dann auch das Haus gehört.Neuling_1 hat geschrieben: Nur wie verhält es sich wenn man im Elternhaus sein Gewerbe betreibt und als Eerbe eingetragen ist. Könnte das Haus in betracht kommen? Es gehört ja "noch nicht" mir.
Vorausschauend denkend muss mann jedoch auch erwähnen, dass jemand der so richtig "Bockmist" gebaut hat, höchstwahrscheinlich in eine Privatinsolvenz gehen wird. Sollte er in dieser Zeit erben, müsste das Erbe meines Erachtens der Insolvenzmasse zugeführt werden.
Re: Kann Haus gepfändet werden, wenn ich als Erbe eingetrage
Danke für die schnelle Antwort. Nein eine Durchgriffshaftung oder Bürgschaft bestünde natürlich nicht. Ok, ich verstehe.
Würde es sich von Prinzip der Erbangelegenheit auch als GF einer UG so verhalten? Mal wieder angenommen jemand führt die UG fahrlässig in die Insolvenz. Es kann ja dann durchaus vorkommen dass das Privatvermögen herangezogen wird.
Der GF hat aber eine D&O-Versicherung die es schützt. Gibt es soetwas auch für einen Einzelunternehmer?
Danke für die Infos
Würde es sich von Prinzip der Erbangelegenheit auch als GF einer UG so verhalten? Mal wieder angenommen jemand führt die UG fahrlässig in die Insolvenz. Es kann ja dann durchaus vorkommen dass das Privatvermögen herangezogen wird.
Der GF hat aber eine D&O-Versicherung die es schützt. Gibt es soetwas auch für einen Einzelunternehmer?
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Re: Kann Haus gepfändet werden, wenn ich als Erbe eingetrage
Ich muss hier vorsichtig sein, denn ich bin kein Rechtsanwalt und das fällt unter Rechtsberatung ... deshalb ausdrücklich hier meine persönlichen Gedanken:Neuling_1 hat geschrieben:Würde es sich von Prinzip der Erbangelegenheit auch als GF einer UG so verhalten? Mal wieder angenommen jemand führt die UG fahrlässig in die Insolvenz. Es kann ja dann durchaus vorkommen dass das Privatvermögen herangezogen wird.
Der GF hat aber eine D&O-Versicherung die es schützt. Gibt es soetwas auch für einen Einzelunternehmer?
Eine Kapitalgesellschaft haftet generell nur mit ihrem Kapital. Der GF kann jedoch ebenfalls haftbar gemacht werden. Dies passiert z. B. oft, wenn der GF einer Firma die Insolvenz verschleppt. Es ist ein verbreitetes Vorurteil, dass man z. B. mit einer GmbH niemals haftbar gemacht werden kann. Gerade hier kann es eine Durchgriffshaftung geben.
Ich würde mich mal nach einer Berufshaftpflichtversicherung umschauen. Mit der Gesellschaft sollte ein intensives Gespräch geführt werden und die eigenen Tätigkeiten und vor allem die Haftungsrisiken realistisch dargestellt werden.
Vorsicht bei IT: Versicherer tun sich immer noch schwer die Risiken im Internet richtig einzuschätzen und klammern daher viele Risiken entweder aus, oder berechnen hierfür unnötig hohe Beiträge. Auch als "normaler Unternehmer" sollte immer ein IT-Baustein mit enthalten sein, denn ich möchte nicht privat zahlen müssen, nur weil ich eine eMail weiter geleitet habe und diese nachher einen Virus enthielt, für den ich jetzt haftbar bin

Ich rate dazu, dies zum einen mit einem Steuerberater und zum anderen mit einem Rechtsanwalt zu besprechen und hier Gewissheit zu erhalten - ich kann mich nämlich auch irren

Re: Kann Haus gepfändet werden, wenn ich als Erbe eingetrage
beim Einzelunternehmen wäre der Geschädigte mit dem Schädiger identisch, weil es keine Vermögenstrennung gibt.Neuling_1 hat geschrieben:Der GF hat aber eine D&O-Versicherung die es schützt. Gibt es soetwas auch für einen Einzelunternehmer?
Das ist dasselbe, als wenn Du mit Deinem Auto Deinen Zweitwagen rammst und als Halter des Zweitwagens von der Versicherung des Erstfahrzeuges Schadensersatz verlangen würdest. Den würdest Du auch nicht kriegen.
Ein GF hingegen ist "seiner" Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig.
Gruß
Rainer