Wann raus nach Zwangsversteigerung?
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- Registriert: 13.06.2008, 19:26
Wann raus nach Zwangsversteigerung?
Hallo,
in Kürze soll unser Haus in die Zwangsversteigerung gehen.
Welche Rechte hat der Eigentümer hinsichtlich Suchen nach anderer Unterkunft?
Bei Mietern gibt es ja je nach Mietvertrag Kündigungsfristen. Wie sieht es da beim Eigentümer aus?
Wir haben ein Kind 16 Jahre und Volljährigen und der Eigentümer ist 50% schwerbehindert.
Wir wollen nicht überstürzt nach Neuem suchen, wenn vielleicht die Weiterwohnmöglichkeit besteht, da sich kein Bieter findet. Momentan übernehmen wir hier mit Absprache mit dem Insolvenzverwalter alle anfallenden Kosten.
Gruß
John Steed
in Kürze soll unser Haus in die Zwangsversteigerung gehen.
Welche Rechte hat der Eigentümer hinsichtlich Suchen nach anderer Unterkunft?
Bei Mietern gibt es ja je nach Mietvertrag Kündigungsfristen. Wie sieht es da beim Eigentümer aus?
Wir haben ein Kind 16 Jahre und Volljährigen und der Eigentümer ist 50% schwerbehindert.
Wir wollen nicht überstürzt nach Neuem suchen, wenn vielleicht die Weiterwohnmöglichkeit besteht, da sich kein Bieter findet. Momentan übernehmen wir hier mit Absprache mit dem Insolvenzverwalter alle anfallenden Kosten.
Gruß
John Steed
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Re: Wann raus nach Zwangsversteigerung?
Da hilft das Forum Recht.de weiter oder auch Schuldnerberatung e.V. hier im Netz.
Man braucht als Eigentümer im Übrigen keine Nutzungsgebühren o.ä. zu bezahlen, nur mal so am Rande,
was bezahlt werden muss sind Verbrauchskosten etc. keine "Meite" oder Nutzungsentschädigung, das redet der Verwalter den Eigentümern gern ein, aber banane.
Wer das macht ist nicht informiert.
Man braucht als Eigentümer im Übrigen keine Nutzungsgebühren o.ä. zu bezahlen, nur mal so am Rande,
was bezahlt werden muss sind Verbrauchskosten etc. keine "Meite" oder Nutzungsentschädigung, das redet der Verwalter den Eigentümern gern ein, aber banane.
Wer das macht ist nicht informiert.