Hallo und schöne Feiertage allerseits,
mir ist die Chronologie leider nicht klar: Ich möchte eine UG gründen - sagen wir, mit dem Namen "Wigwam" Ich möchte jedoch auch den Namen "Wigwam" als Marke anmelden (beim Deutschen Patent- und Markenamt), weil ich den Namen auch auf dem Produkt verwenden will
Muss ich zuerst den Namen "Wigwam" erfolgreich anmelden - wenn ja, auf mich selbst? Muss ich ihn dann irgendwie auf die UG übertragen?
Die Firma ist eine Ein-Personen-UG und würde dann entsprechend "Wigwam UG (haftungsbeschränkt)" heissen.